Auf den ersten Blick mag es vielleicht uberraschen, daB eine GroBfor schungseinrichtung auf dem Gebiete der Mathematik und Datenverarbeitung sich mit Gesetzgebungstheorie befaBt. Die Gesellschaft fur Mathematik und Datenverarbeitung hat ihre Aufgabe jedoch von Anfang an nicht nur auf ihr engeres Arbeitsgebiet angelegt, sondern als das verstanden, was sich gerade in letzter Zeit als bedeutsam erwiesen hat, narnlich logische und mathematische Methoden zur Analyse von Informations- und Kornrnunika tionsstrukturen mit dem Ziel einzusetzen, sie ebenso fur aile Beteilig ten transparent zu machen wie…mehr
Auf den ersten Blick mag es vielleicht uberraschen, daB eine GroBfor schungseinrichtung auf dem Gebiete der Mathematik und Datenverarbeitung sich mit Gesetzgebungstheorie befaBt. Die Gesellschaft fur Mathematik und Datenverarbeitung hat ihre Aufgabe jedoch von Anfang an nicht nur auf ihr engeres Arbeitsgebiet angelegt, sondern als das verstanden, was sich gerade in letzter Zeit als bedeutsam erwiesen hat, narnlich logische und mathematische Methoden zur Analyse von Informations- und Kornrnunika tionsstrukturen mit dem Ziel einzusetzen, sie ebenso fur aile Beteilig ten transparent zu machen wie auch einer rationalen und zweckentspre chenden Gestaltung zuzufuhren. Besonders dringend scheint eine Reali sierung dieser Zielsetzung auf dem Gebiet des Rechtswesens, da hier in ganz besonderem MaBe aile Mitglieder einer sozialen Gemeinschaft unter undurchsichtiger Rechtssetzung und Rechtsauslegung (und -anwendung) zu leiden h~tten. Daher besitzt die GMD ein eigenes Institut fur Datenver arbeitung im Rechtswesen. In zahlreichen Einzelprojekten befaBt sich dieses mit der DV-bezogenen Systemanalyse komplexer Normgefuge, wie auf dem Gebiete des Datenschutzes, des Gerichtskosten- und -kassenwesens, des Zustellungsrechts oder der Datenubertragung in der offentlichen Ver waltung. Insbesondere das Thema der "automationsgerechten Rechtssetzung" zeigt den Zusammenhang zwischen Rechtstheorie, Logik und Datenverarbeitung. Die im Herbst 1975 durchgefuhrte Tagung zur Theorie der Gesetzgebung, in der zum erstenrnal in der Bundesrepublik versucht worden ist, die hierzu international bestehenden, unterschiedlichen Ans~tze zu einer Diskussion zu vereinigen, fugt sich in dieses Prograrnrn der GMD gut ein. Sie kam auf Anregung von Professor Dr. JURGEN RODIG zustande, der sie durch groBen personlichen Einsatz vorbereitet und maBgebend gestaltet hat.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Zum Begriff des Gesetzes in der Rechtswissenschaft.- Zusammenfassung.- I. Funktionen des juristischen Gesetzesbegriffes.- II. Der zeitgenössische Gesetzesbegriff im Spannungsfeld unzeitgemäßer Assoziationen.- III. Die zeitgenössische Lehre vom Gesetz im Schatten eines logisch unkontrollierten Allgemeinbegriffes.- IV. Zur Möglichkeit einer materialen Bestimmung des Allgemeinheitskriteriums.- V. Einige Folgerungen.- Gesetzgebungsverfahren.- Charakteristische Merkmale schwedischer Gesetzgebung.- Vorparlamentarisches und parlamentarisches Verfahren der Rechtsetzung in der Schweiz.- Das Gesetzgebungsverfahren im Kongreß der Vereinigten Staaten. Theorie und Praxis.- Die Verteilung der Regelungslast zwischen Gesetz und Verordnung nach den Artikeln 34 und 37 der französischen Verfassung von 1958.- Gesetzesvorbereitung in England. Hinweise zur Arbeitsweise des Parliamentary Counsel Office mit Bemerkungen zur formalen Seite der Gesetzgebung.- System und formelle Theorie der Gesetzgebung in Japan.- Allgemeine Gesetzgebungsprobleme aus der Sicht der schweizerischen Bundesverwaltung.- Parlamentsreform und Gesetzgebung. Überlegungen zur Neubestimmung der Gesetzgebungskompetenz des Parlaments aufgrund der schweizerischen Verhältnisse.- Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages - ein Gesetzgebungshilfsdienst?.- Gesetzgebungstechnik.- Legistische Richtlinien in Österreich.- Richtlinien der Gesetzestechnik in Bund und Kantonen.- Die Verweisungstechnik im System horizontaler und vertikaler Gewaltenteilung.- Verweisung und Grundgesetz.- Die Bezugnahme in nebenstrafrechtlichen Rechtssätzen.- Ein Ansatz zur Explizierung gesetzlicher Strukturen.- Die Fiktion als Gegenstand der Gesetzgebungslehre.- Verschiedene Funktionen von Präambeln.- Die Verwendung AllgemeinerTeile oder allgemeiner Vorschriften in der neueren Gesetzgebung.- Beobachtungen zur Gesetzestechnik im 19. Jahrhundert - dargestellt insbesondere an der Frage der Legaldefinitionen.- Für eine eigenständige Begriffsbildung bei der internationalen Vereinheitlichung des Privatrechts.- Zum Regelungsgehalt von Gesetzgebungsmaterialien.- Aspekte des Lückenproblems in der Gesetzgebungstheorie.- Können Gesetzestexte verständlicher formuliert werden?.- Planungs- und entscheidungstheoretische Hilfsmittel.- Grundvorstellungen zur Entscheidungsplanung.- Die Zielverwirklichungstechnik in der Gesetzgebungslehre. Vorüberlegungen zu einem Allgemeinen Teil.- Möglichkeit einer Verwendung normentheoretischer Analysen für die Gesetzgebung.- Wertabwägung und Grenznutzentheorie.- Computersimulationen zur Vorbereitung sozialpolitischer Entscheidungen in der BRD.- Computerunterstütztes Planspiel zur Erprobung von Gesetzentwürfen - am Beispiel des Datenschutzkonfliktes.- Gesetz als Ergebnis von Entscheidungsprozessen.- Erfahrungen mit Gesetzen.- Rechtliche Regelungen als Resultat gesellschaftlicher Konflikte, dargestellt an zwei Beispielen aus der Entstehungsgeschichte des BGB.- Ursachen suboptimaler Rechtsnormen. - Aufgezeigt an Beispielen aus der (Agrar-)Sozialpolitik.- Formallogische Hilfsmittel.- Logische Untersuchungen zur Makrostruktur rechtlicher Kodifikate.- Logische Fragen der Gesetzgebungstechnik.- Methode zum Beweis von Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit für Gesetze.- Maschinelles Testen juristischer Axiomensysteme.- Zur Konstruktion gesetzlicher Entscheidungsanweisungen.- Automation bei Gesetzgebung und Dokumentation.- Automationsgerechte Rechtssetzung im Rahmen der Gesetzgebungstheorie.- Automationsgerechte Rechtssetzung aus der Sicht derDatenverarbeitung.- Bemerkungen zu EDV-gestützter Rechtssetzung und -anwendung.- Ein schwedisches System für Gesetzgebungsverfahren und Judikatur.- Richterrecht und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.- Nachwort. H. FIEDLER.
Zum Begriff des Gesetzes in der Rechtswissenschaft.- Zusammenfassung.- I. Funktionen des juristischen Gesetzesbegriffes.- II. Der zeitgenössische Gesetzesbegriff im Spannungsfeld unzeitgemäßer Assoziationen.- III. Die zeitgenössische Lehre vom Gesetz im Schatten eines logisch unkontrollierten Allgemeinbegriffes.- IV. Zur Möglichkeit einer materialen Bestimmung des Allgemeinheitskriteriums.- V. Einige Folgerungen.- Gesetzgebungsverfahren.- Charakteristische Merkmale schwedischer Gesetzgebung.- Vorparlamentarisches und parlamentarisches Verfahren der Rechtsetzung in der Schweiz.- Das Gesetzgebungsverfahren im Kongreß der Vereinigten Staaten. Theorie und Praxis.- Die Verteilung der Regelungslast zwischen Gesetz und Verordnung nach den Artikeln 34 und 37 der französischen Verfassung von 1958.- Gesetzesvorbereitung in England. Hinweise zur Arbeitsweise des Parliamentary Counsel Office mit Bemerkungen zur formalen Seite der Gesetzgebung.- System und formelle Theorie der Gesetzgebung in Japan.- Allgemeine Gesetzgebungsprobleme aus der Sicht der schweizerischen Bundesverwaltung.- Parlamentsreform und Gesetzgebung. Überlegungen zur Neubestimmung der Gesetzgebungskompetenz des Parlaments aufgrund der schweizerischen Verhältnisse.- Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages - ein Gesetzgebungshilfsdienst?.- Gesetzgebungstechnik.- Legistische Richtlinien in Österreich.- Richtlinien der Gesetzestechnik in Bund und Kantonen.- Die Verweisungstechnik im System horizontaler und vertikaler Gewaltenteilung.- Verweisung und Grundgesetz.- Die Bezugnahme in nebenstrafrechtlichen Rechtssätzen.- Ein Ansatz zur Explizierung gesetzlicher Strukturen.- Die Fiktion als Gegenstand der Gesetzgebungslehre.- Verschiedene Funktionen von Präambeln.- Die Verwendung AllgemeinerTeile oder allgemeiner Vorschriften in der neueren Gesetzgebung.- Beobachtungen zur Gesetzestechnik im 19. Jahrhundert - dargestellt insbesondere an der Frage der Legaldefinitionen.- Für eine eigenständige Begriffsbildung bei der internationalen Vereinheitlichung des Privatrechts.- Zum Regelungsgehalt von Gesetzgebungsmaterialien.- Aspekte des Lückenproblems in der Gesetzgebungstheorie.- Können Gesetzestexte verständlicher formuliert werden?.- Planungs- und entscheidungstheoretische Hilfsmittel.- Grundvorstellungen zur Entscheidungsplanung.- Die Zielverwirklichungstechnik in der Gesetzgebungslehre. Vorüberlegungen zu einem Allgemeinen Teil.- Möglichkeit einer Verwendung normentheoretischer Analysen für die Gesetzgebung.- Wertabwägung und Grenznutzentheorie.- Computersimulationen zur Vorbereitung sozialpolitischer Entscheidungen in der BRD.- Computerunterstütztes Planspiel zur Erprobung von Gesetzentwürfen - am Beispiel des Datenschutzkonfliktes.- Gesetz als Ergebnis von Entscheidungsprozessen.- Erfahrungen mit Gesetzen.- Rechtliche Regelungen als Resultat gesellschaftlicher Konflikte, dargestellt an zwei Beispielen aus der Entstehungsgeschichte des BGB.- Ursachen suboptimaler Rechtsnormen. - Aufgezeigt an Beispielen aus der (Agrar-)Sozialpolitik.- Formallogische Hilfsmittel.- Logische Untersuchungen zur Makrostruktur rechtlicher Kodifikate.- Logische Fragen der Gesetzgebungstechnik.- Methode zum Beweis von Widerspruchsfreiheit und Vollständigkeit für Gesetze.- Maschinelles Testen juristischer Axiomensysteme.- Zur Konstruktion gesetzlicher Entscheidungsanweisungen.- Automation bei Gesetzgebung und Dokumentation.- Automationsgerechte Rechtssetzung im Rahmen der Gesetzgebungstheorie.- Automationsgerechte Rechtssetzung aus der Sicht derDatenverarbeitung.- Bemerkungen zu EDV-gestützter Rechtssetzung und -anwendung.- Ein schwedisches System für Gesetzgebungsverfahren und Judikatur.- Richterrecht und Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen.- Nachwort. H. FIEDLER.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: www.buecher.de/agb
Impressum
www.buecher.de ist ein Internetauftritt der buecher.de internetstores GmbH
Geschäftsführung: Monica Sawhney | Roland Kölbl | Günter Hilger
Sitz der Gesellschaft: Batheyer Straße 115 - 117, 58099 Hagen
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12, 86167 Augsburg
Amtsgericht Hagen HRB 13257
Steuernummer: 321/5800/1497