Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, das am 3. Mai 2008 in Kraft trat und im März 2011 von Togo ratifiziert wurde, ist eine großartige Gelegenheit, die togolesischen Behörden für die Anerkennung und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu mobilisieren . Artikel 21 dieser Konvention betrifft speziell den Zugang zu Informationen und legt fest, dass alle Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Zugang zu Informationen für Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu erleichtern. Dieser Zugang zu Informationen erfordert notwendigerweise Kenntnisse und Beherrschung der IKT, einen besseren Internetzugang und bessere Fähigkeiten, um auf Informationen über die Situation von Menschen mit Behinderungen und ihre Rechte zuzugreifen und diese zu verbreiten. Zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen gibt es nur sehr wenige verlässliche und verwertbare quantitative und/oder qualitative Daten. Selbst wenn diese Informationen vorhanden wären, stelle sich immer noch die Frage des Zugangs der Erstbetroffenen zu diesen Informationen. Diese zum jetzigen Zeitpunkt eher explorative Studie gibt uns eine Vorstellung vom Zugang von Menschen mit Behinderungen zu IKT nach Art der Behinderung in Togo.