Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich VWL - Sonstiges, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Volkswirtschaftslehre, insb. Public Economics), Sprache: Deutsch, Abstract: Am 26. Januar 2005 kippte das Bundesverfassungsgericht das Verbot von Studiengebühren aus dem Jahr 2002. Daraufhin führten sieben Bundesländer Studiengebühren für das Erststudium ein und eröffneten erneut die Diskussion über Finanzierungsmöglichkeiten der Hochschulbildung. Seit 2014 erhebt keine staatliche Hochschule mehr allgemeine Studiengebühren für das Erststudium, meist erfolgten diese Entscheidungen nach einem Regierungswechsel von einer CDU geführten zu Rot-Grün geführten Landesregierungen.Aus dieser inkonsistenten Durchsetzung von allgemeinen Studiengebühren wird ersichtlich, dass die öffentliche Debatte über die Finanzierung von Hochschulbildung stark durch politische und ideologische Widersätze verzerrt wird. Oftmals wird angeführt, dass Familien aus unteren Einkommensschichten durch Studiengebühren von einem tertiären Abschluss abgehalten werden und solch eine regressive Verteilungswirkung nicht mit der politischen und gesellschaftlichen Grundeinstellung der Bundesrepublik zu vereinbaren sind. Gegenstimmen zur öffentlichen Bereitstellung argumentieren ebenfalls mit verteilungspolitischen Argumenten, allerdings führen sie ebenfalls eine regressive Verteilungswirkung der Bereitstellungslösung, aufgrund systematischer Überrepräsentation von Studenten aus oberen Einkommensschichten im tertiären Bildungsbereich, an. Somit wären die unteren Einkommensklassen relativ stärker mit der Finanzierung der staatlichen Hochschulbildung belastet, als sie einen Nutzen daraus zieht. Die Forschungsfrage dieser Arbeit beschäftigt sich mit der wirtschaftlichen Analyse der derzeitig in Deutschland durchgeführten Hochschulfinanzierung. Es soll überprüft werden, in wie weit die Verteilungsaspekte ein Eingreifen des Staates rechtfertigen. Weiterhin soll untersucht werden, ob ein derart drastischer Eingriff in den Markt der Hochschulbildung aus allokativer Sicht begründbar ist, denn die öffentliche Bereitstellung ist prinzipiell nur dann wirtschaftlich vertretbar, wenn es ohne sie zu einem massiven Marktversagen käme und keine milderen Mittel zur Aufrechterhaltung eines Marktes und somit zum Angebot des Gutes Hochschulbildung zur Verfügung gebe.
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