Die Zivil- und Prozessrechtsordnung der Gegenwart befindet sich in einem Umbruchprozess. Sämtliche Konstituenten, die für das Bürgerliche Recht zentral sind, wie Person, Wille, Freiheit, subjektives Recht und Vertragsfreiheit, stehen unter erheblicher Kritik und sind fragil geworden. Als Gegenentwurf erfährt ein Privatrechtsmodell breite Unterstützung, das die wesentliche Aufgabe des Zivilrechts in der Regulierung und Verhaltenssteuerung sieht. Zentrales Element dieses Modells ist die Schaffung von sanktionsbewehrten Pflichten, die gesellschaftlichen Interessen dienen, auf Verhaltenssteuerung zielen und mittels privater Klagerechte durchgesetzt werden. Stefan Thönissen geht den verschiedenen Privatrechtsmodellen in ideengeschichtlicher und rechtsdogmatischer Hinsicht nach und fragt, ob es normative Vorgaben gibt, die den rechtlichen Wandel der Gegenwart strukturieren, und welche Entwicklungsperspektiven sich hieraus ergeben.