Die USA stellen für Deutschland einen der bedeutendsten ausländischen Direktinvestitionsstandorte dar. Die US-amerikanische Rechtsform einer Limited Liability Company (LLC) bietet hierbei für deutsche Investoren sowohl aus gesellschaftsrechtlicher als auch aus steuerrechtlicher Sicht attraktive und flexible Rahmenbedingungen für die Gestaltung eines Auslandsinvestments. So können die Gesellschafter einer LLC den Gesellschaftsvertrag weitgehend frei an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen und zudem wählen, ob die LLC in den USA als Personen- oder als Kapitalgesellschaft besteuert werden soll. In Deutschland wird eine LLC hingegen anhand typisierter Kriterien entweder als Personen- oder Kapitalgesellschaft qualifiziert. Die LLC kann daher in Deutschland und den USA unterschiedlich eingeordnet und besteuert werden. In der steuerlichen Fachsprache wird eine solche unterschiedliche Einordnung einer Rechtsform als subjektiver Qualifikationskonflikt bezeichnet. Die vorliegende Arbeit widmet sich dem Bestehen bzw. Entstehen von subjektiven Qualifikationskonflikten bei Aufnahme einer Investitionstätigkeit in den USA. Sie konzentriert sich auf die Konstellation, in der eine gewerblich tätige LLC in Deutschland als Personengesellschaft, in den USA hingegen als Kapitalgesellschaft klassifiziert wird. Von Interesse ist, wie und unter welchen Voraussetzungen ein solcher subjektiver Qualifikationskonflikt entsteht und zu welchen steuerlichen Belastungswirkungen dieser führt. Die Arbeit zeigt diesbezüglich sowohl den State of the Art zur Lösung des Konfliktes als auch die Literatur- und Rechtsprechungsentwicklung auf. Offene Auslegungsfragen werden identifiziert und durch Gegenüberstellung der in der Literatur angeführten Argumente diskutiert. Der Verfasser legt hierbei stets Wert darauf, die zahlreichen in der Literatur vorliegenden Einzelergebnisse zu systematisieren und eigenständig zu würdigen.
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