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Das Gesetz 222 aus dem Jahr 1995, das das Buch II des Handelsgesetzbuches änderte, eine Regelung für Konkursverfahren erließ und weitere Bestimmungen enthielt, schuf in Artikel 148 die Regelung der subsidiären Haftung von Mutter- oder Kontrollgesellschaften, eine Regelung, die durch Artikel 126 des Gesetzes 1116 aus dem Jahr 2006 aufgehoben wurde, das die Regelung für Unternehmensinsolvenzen festlegte und in Artikel 61 die Bestimmungen über diese Haftung wiederholte. Gemäß der Bestimmung in Artikel 61 des genannten Gesetzes setzt die subsidiäre Haftung das Vorhandensein einer Mutter- oder…mehr

Produktbeschreibung
Das Gesetz 222 aus dem Jahr 1995, das das Buch II des Handelsgesetzbuches änderte, eine Regelung für Konkursverfahren erließ und weitere Bestimmungen enthielt, schuf in Artikel 148 die Regelung der subsidiären Haftung von Mutter- oder Kontrollgesellschaften, eine Regelung, die durch Artikel 126 des Gesetzes 1116 aus dem Jahr 2006 aufgehoben wurde, das die Regelung für Unternehmensinsolvenzen festlegte und in Artikel 61 die Bestimmungen über diese Haftung wiederholte. Gemäß der Bestimmung in Artikel 61 des genannten Gesetzes setzt die subsidiäre Haftung das Vorhandensein einer Mutter- oder Kontrollgesellschaft, einer untergeordneten Gesellschaft, die sich in Insolvenz oder gerichtlicher Liquidation befindet, sowie einen Kausalzusammenhang zwischen den Handlungen der Muttergesellschaft und dem Zustand der Insolvenz oder gerichtlichen Liquidation der untergeordneten Gesellschaft voraus.
Autorenporträt
Beimar Andrés Angulo Sarria: Master in Wirtschaftsrecht, Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaften, Pontificia Universidad Javeriana. Santiago de Cali, 2018.