Das Subsidiaritätsprinzip, ein Grundsatz der katholischen Soziallehre, behauptet den Selbstand und damit die Selbstverantwortlichkeit der Person, fordert, daß die Gemeinschaft subsidiär, mit Hilfe zur Selbsthilfe, tätig wird und wendet sich somit gegen den Kollektivismus. Der Vertrag über die Europäische Union führt das Subsidiaritätsprinzip in den EG-Vertrag ein: Das Prinzip besagt, daß in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, die Gemeinschaft nur tätig wird, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und daher wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen besser auf Gemeinschaftsebene erreicht werden können. In der Bundesrepublik Deutschland erhielt dieses Prinzip durch Art. 23 GG Verfassungsrang.
Der Föderalismus, ein varianten- und spannungsreiches politisches Gestaltungsprinzip, steht in einem engen Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Politische Einheiten teilen sich innerhalb eines übergeordneten Gesamtsystems mit diesem die politischen Kompetenzen. Dabei soll nach dem Subsidiaritätsprinzip Eigenständigkeit nur dort aufgegeben werden, wo die Aufgaben durch das Gesamtsystem besser zu erledigen sind. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ist in der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern föderalistisch organisiert. Obwohl die EU in einem fortgeschrittenen Stadium als föderalistisch zu bezeichnen wäre, wurde der Begriff nicht in den Vertrag aufgenommen. Im Sinne einer immer engeren angestrebten Europäischen Union ist der Begriff allerdings eine politische Realität auch für die EU.
Der vorliegende Sammelband setzt sich aus sozial-, geistes-, rechts-, politikwissenschaftlicher sowie historischer Sicht unter Einbezug deutscher, französischer und britischer Traditionen und Verständnisse mit diesen Begriffen auseinander. Es werden erste Versuche unternommen, diese Begriffe in der Europäischen Unionfestzumachen. Die
Der Föderalismus, ein varianten- und spannungsreiches politisches Gestaltungsprinzip, steht in einem engen Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip. Politische Einheiten teilen sich innerhalb eines übergeordneten Gesamtsystems mit diesem die politischen Kompetenzen. Dabei soll nach dem Subsidiaritätsprinzip Eigenständigkeit nur dort aufgegeben werden, wo die Aufgaben durch das Gesamtsystem besser zu erledigen sind. Das politische System der Bundesrepublik Deutschland ist in der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern föderalistisch organisiert. Obwohl die EU in einem fortgeschrittenen Stadium als föderalistisch zu bezeichnen wäre, wurde der Begriff nicht in den Vertrag aufgenommen. Im Sinne einer immer engeren angestrebten Europäischen Union ist der Begriff allerdings eine politische Realität auch für die EU.
Der vorliegende Sammelband setzt sich aus sozial-, geistes-, rechts-, politikwissenschaftlicher sowie historischer Sicht unter Einbezug deutscher, französischer und britischer Traditionen und Verständnisse mit diesen Begriffen auseinander. Es werden erste Versuche unternommen, diese Begriffe in der Europäischen Unionfestzumachen. Die