Die Mittel die die Europäische Union zur Förderung der europäischen Forschung freigibt sind immens und für immer mehr Unternehmen zahlt sich die Teilnahme insbesondere an Verbundprojekten aus. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Universitäten kann die Beteiligung an Verbundprojekten von Vorteil sein. Jedoch zeichnet sich die rechtlich Regelung durch eine nicht zu unterschätzenden Komplexität aus! Grundlage von Subunternehmerverträgen sind zum einen der zwischen den am Forschungsprojekt direkt teilnehmenden Unternehmen geschlossene Konsortialvertrag und zum anderen der zwischen der Europäischen Union und den beteiligten Unternehmen geschlossene Vertrag. Der Subunternehmervertrag hat sich an beiden zugrunde liegenden Vertragswerken zu orientieren. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz der geistigen Eigentumsrechte der beteiligten Parteien. Schwerpunkt dieser Arbeit ist die Gestaltung der Vertragsbeziehung zwischen an Verbundprojekten beteiligten Unternehmen und Subunternehmer in Form von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Universitäten im 7. Rahmenprogramm der Europäischen Union.