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Der Gesetzgeber beschränkt sich nicht mehr auf die Idee eines Kernstrafrechts, sondern trägt erkannten (oder vermeintlichen) neuen Gefährdungslagen durch ständige Verschärfung und Ausdehnung des Strafrechts Rechnung. Gleichwohl darf das Strafrecht nicht ungehindert wuchern. Aber was sind die Maßstäbe für ein rational begründetes Strafrecht? Es gibt nicht "die" Legitimationsgrundlage des Strafrechts. In dieser Arbeit werden das strafrechtskritische Potential der Rechtsgutslehre sowie die Verknüpfung zwischen Rechtsgutslehre und Deliktsstruktur untersucht. Ebenfalls werden das Verfassungs- und…mehr

Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber beschränkt sich nicht mehr auf die Idee eines Kernstrafrechts, sondern trägt erkannten (oder vermeintlichen) neuen Gefährdungslagen durch ständige Verschärfung und Ausdehnung des Strafrechts Rechnung. Gleichwohl darf das Strafrecht nicht ungehindert wuchern. Aber was sind die Maßstäbe für ein rational begründetes Strafrecht? Es gibt nicht "die" Legitimationsgrundlage des Strafrechts. In dieser Arbeit werden das strafrechtskritische Potential der Rechtsgutslehre sowie die Verknüpfung zwischen Rechtsgutslehre und Deliktsstruktur untersucht. Ebenfalls werden das Verfassungs- und das Europarecht daraufhin befragt, ob sie Vorgaben zur Begrenzung des Strafrechts bereithalten. An den gefunden Ergebnissen wird der Straftatbestand des Subventionsbetrugs (
264 StGB) gemessen. An ihm lassen sich viele Probleme des Wirtschaftsstrafrechts exemplarisch diskutieren.
Autorenporträt
Sabine Benthin wurde 1976 in Bonn geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Wien. 2001 absolvierte sie die Erste und 2004 die Zweite juristische Staatsprüfung. 2010 folgte die Promotion. Seit 2004 ist sie ¿ zunächst in München, nunmehr in Stuttgart ¿ als Rechtsanwältin tätig.