Suffizienz zielt auf Begrenzung, Reduktion und qualitative Änderung von Konsum und Produktion zur Bewältigung (nicht nur) ökologischer Krisen unserer Gegenwart. Auf Grundlage inter- und transdisziplinärer Ergebnisse der Suffizienzforschung und anhand des Umwelt- und Verfassungsrechts entwickelt Ulrike Jürschik eine rechtliche Perspektive auf Suffizienz als transformatives Schlüsselkonzept. Dabei zeigt sich, dass vielfältige, über reines Ordnungsrecht hinausgehende Möglichkeiten bestehen, um das umweltrechtliche Instrumentarium in Richtung Suffizienz zu entwickeln. Das deutsche Grundgesetz ist nicht zur Mäßigung der Bürgerinnen und Bürger, sondern zur Mäßigung des Staates konzipiert. Der Gesetzgeber hat jedoch die Aufgabe ökologische Transformationen auch durch Suffizienzpolitik voranzutreiben. Dies ergibt sich nicht nur aus Art. 20a GG, sondern auch aus den grundgesetzlichen Schutzpflichten und intertemporalen Freiheitssicherungspflichten.