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Vorliegende Arbeit befasst sich mit der grundlegenden Frage, ob ein Arbeitgeber berechtigt ist, einem Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge eine tatsächliche Beschäftigung zu untersagen. Die Vorfrage, ob dem Arbeitnehmer ein Recht auf faktische Beschäftigung zusteht, gilt es zu beantworten. Die österreichische Rechtsordnung enthält diesbezüglich keine konkrete Bestimmung. Dennoch versucht die Autorin im Zuge einer detaillierten Gesamtschau der österreischischen Rechtsordnung und unter Berücksichtigung der stetig im Wandel begriffenen Judikatur sowie der Lehrmeinungen eine Lösung zu finden.…mehr

Produktbeschreibung
Vorliegende Arbeit befasst sich mit der grundlegenden Frage, ob ein Arbeitgeber berechtigt ist, einem Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge eine tatsächliche Beschäftigung zu untersagen. Die Vorfrage, ob dem Arbeitnehmer ein Recht auf faktische Beschäftigung zusteht, gilt es zu beantworten. Die österreichische Rechtsordnung enthält diesbezüglich keine konkrete Bestimmung. Dennoch versucht die Autorin im Zuge einer detaillierten Gesamtschau der österreischischen Rechtsordnung und unter Berücksichtigung der stetig im Wandel begriffenen Judikatur sowie der Lehrmeinungen eine Lösung zu finden. Den zwingenden Gesetzen der strengen Logik folgend und unter Anwendung einer selbst aufgestellten mittelbaren Beweistheorie kommt die Autorin zum Ergebnis, dass dem Arbeitnehmer in Österreich ein allgemeines Recht auf faktische Beschäftigung zusteht. Ein Recht zur Suspendierung/Dienstfreistellung kann dem Arbeitgeber im Einzelfall nur ausnahmsweise zugebilligt werden. Die Autorin bricht mit alten Denkstrukturen und legt neue Sichtweisen frei. In Summe ein revolutionierendes Werk auf dem Gebiet des österreichischen Arbeitsrechts.
Autorenporträt
Obernosterer, Edda§Mag. Dr. iur. Edda Obernosterer, geb. am 02.09.1975 in Lienz, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Innsbruck. Nach mehreren Auslandsaufenthalten und einem Aufbaustudium an der Jagellionen-Universität in Krakau war sie in Wirtschaftsunternehmen und bei Rechtsanwälten tätig.