Der SWÖ-KV ist mittlerweile zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avanciert. Er gilt nicht nur für Mitglieder der Sozialwirtschaft, sondern auch für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender und rehabilitativer Art auf Grund der Satzung. Die 15. Auflage 2022 enthält den Kollektivvertrag und die Satzung in der aktuellen Fassung. Gerade die Satzungserklärung ist ein wesentlicher Schritt, um die Arbeitsbedingungen in den sozialen Unternehmen einheitlich zu gestalten. Der SWÖ-KV erfasst bereits ca. 70.000 Beschäftigte.Inkl. E-Book!