The European Community harmonised the contractual laws of the member states in some ways. In this respect, the Community did not orient itself on the factual questions of contractual law but on the actual problem relations. The author examines the questions how the totality of the Legal File of the European Community is combined to one system as regards contractual law.
Das Buch enthält eine Gesamtdarstellung zu Fragen der Systembildung im Europäischen Vertragsrecht. Mit ihrem Grünbuch vom 11. Juli 2001 hat die Europäische Kommission die Frage nach dem wünschenswerten Harmonisierungskonzept erneut aufgeworfen. Daran anschließend hat sie am 12. Februar 2003 einen Aktionsplan für "Ein kohärentes Europäisches Vertragsrecht" vorgelegt. Beide Themenkreise werden in der vorliegenden Arbeit bereits zusammenhängend erörtert. Der Verfasser legt zunächst Grundlagen für die Arbeit: Im ersten Teil werden Grundfragen des Systemdenkens im Privatrecht erörtert und der Begriff des Europäischen Privatrechts näher konturiert. Im zweiten Teil untersucht der Verfasser, ob sich die zahlreichen einzelnen Angleichungsrechtsakte als Ausprägungen eines Gesamtplans verstehen lassen: Lässt sich den Einzelrechtsakten ein Harmonisierungskonzept entnehmen, das Grund und Grenzen der Rechtsangleichung erkennen läßt? Den Hauptteil der Arbeit bildet die systematische Gesamtdarstellung des materiellen Vertragsrechts im dritten Teil. In einer nach Sachfragen des Vertragsrechts geordneten Weise werden hier die zahlreichen Einzelregelungen erörtert, die sich über verschiedene Richtlinien verstreut finden. Es handelt sich um den- wohl ersten - Versuch einer Dogmatik des Europäischen Vertragsrechts. Über den Autor:Dr. Karl Riesenhuber ist Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Das Buch enthält eine Gesamtdarstellung zu Fragen der Systembildung im Europäischen Vertragsrecht. Mit ihrem Grünbuch vom 11. Juli 2001 hat die Europäische Kommission die Frage nach dem wünschenswerten Harmonisierungskonzept erneut aufgeworfen. Daran anschließend hat sie am 12. Februar 2003 einen Aktionsplan für "Ein kohärentes Europäisches Vertragsrecht" vorgelegt. Beide Themenkreise werden in der vorliegenden Arbeit bereits zusammenhängend erörtert. Der Verfasser legt zunächst Grundlagen für die Arbeit: Im ersten Teil werden Grundfragen des Systemdenkens im Privatrecht erörtert und der Begriff des Europäischen Privatrechts näher konturiert. Im zweiten Teil untersucht der Verfasser, ob sich die zahlreichen einzelnen Angleichungsrechtsakte als Ausprägungen eines Gesamtplans verstehen lassen: Lässt sich den Einzelrechtsakten ein Harmonisierungskonzept entnehmen, das Grund und Grenzen der Rechtsangleichung erkennen läßt? Den Hauptteil der Arbeit bildet die systematische Gesamtdarstellung des materiellen Vertragsrechts im dritten Teil. In einer nach Sachfragen des Vertragsrechts geordneten Weise werden hier die zahlreichen Einzelregelungen erörtert, die sich über verschiedene Richtlinien verstreut finden. Es handelt sich um den- wohl ersten - Versuch einer Dogmatik des Europäischen Vertragsrechts. Über den Autor:Dr. Karl Riesenhuber ist Privatdozent an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.