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Zur Herleitung eines Beweisverwertungsverbots als Folge eines Verfahrensverstoßes nimmt die Rechtsprechung eine Abwägung vor. Naturgemäß ist diese Herangehensweise mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Vor diesem Hintergrund startet diese Untersuchung. Dabei stellt der Autor nicht die Abwägungslehre selbst in Frage, sondern nimmt diese zum Ausgangspunkt. Ziel der Untersuchung ist es, am Beispiel der Verletzung des Richtervorbehalts die Kriterien, die in die Abwägung einfließen müssen, abstrakt zu bestimmen und sie in eine Reihenfolge zu stellen und so für mehr Rechtssicherheit zu sorgen.…mehr

Produktbeschreibung
Zur Herleitung eines Beweisverwertungsverbots als Folge eines Verfahrensverstoßes nimmt die Rechtsprechung eine Abwägung vor. Naturgemäß ist diese Herangehensweise mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Vor diesem Hintergrund startet diese Untersuchung. Dabei stellt der Autor nicht die Abwägungslehre selbst in Frage, sondern nimmt diese zum Ausgangspunkt.
Ziel der Untersuchung ist es, am Beispiel der Verletzung des Richtervorbehalts die Kriterien, die in die Abwägung einfließen müssen, abstrakt zu bestimmen und sie in eine Reihenfolge zu stellen und so für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Auf diese Weise gelingt es dem Autor, einen Prüfkanon in drei Phasen aufzustellen und diesen auf ein dogmatisches Fundament zu stellen.
Im zweiten Teil des Buches wendet er sein Phasenmodell auf die einzelnen Ermittlungsmaßnahmen an und kommt dabei zu kaum anderen Ergebnissen als die Rechtsprechung. Dies ist ein positives Ergebnis. Denn dem Rechtsanwender bleibt das gute Gefühl, dass die Rechtsprechung auch ohne diesen Prüfkanon zu "richtigen" Ergebnissen kommt. Dies schmälert aber nicht den Innovationscharakter der Arbeit, wird dadurch doch gerade deutlich, wie schlagkräftig das Phasenmodell ist.

Autorenporträt
Darvin Decker, in Friesoythe geboren, studierte von 2011 bis 2016 Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig mit dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Nach seinem Referendariat am Landgericht Leipzig kehrte er in seine Heimatstadt zurück und praktiziert seit 2018 als Rechtsanwalt.