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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, SRH Hochschule Riedlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert den Sozialdatenschutz. Das Sozialgeheimnis ist im allgemeinen Teil des SGB I unter § 35 zu finden und bezieht sich auf den Umgang mit entsprechenden Daten. Demnach hat jeder Klient einen Anspruch darauf, dass die über ihn erhobenen Informationen nicht unbefugt von den Leistungsträgern weitergegeben oder verarbeitet werden. Leistungsträger und Leistungserbringer haben sicherzustellen, dass Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind. Dies gilt auch innerhalb der besagten Institutionen.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, SRH Hochschule Riedlingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit thematisiert den Sozialdatenschutz. Das Sozialgeheimnis ist im allgemeinen Teil des SGB I unter § 35 zu finden und bezieht sich auf den Umgang mit entsprechenden Daten. Demnach hat jeder Klient einen Anspruch darauf, dass die über ihn erhobenen Informationen nicht unbefugt von den Leistungsträgern weitergegeben oder verarbeitet werden. Leistungsträger und Leistungserbringer haben sicherzustellen, dass Sozialdaten nur Befugten zugänglich sind. Dies gilt auch innerhalb der besagten Institutionen.
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Autorenporträt
Seit 2013 besitze ich einen B.A. in Ethnologie / Indologie und vergleichender Religionswissenschaft. Während des Bachelors lag mein Fokus vor allem auf indischen Medizinsystemen (Ayurveda, Siddha usw.) und indischer Phillosophie, Kunst & Architektur, sowie Hinduismus und Buddhismus. Als 2015 die Flüchtlingskriese ihren Hochpunkt erreicht hatte, stieg ich in die Flüchtlingssozialarbeit ein. Im Augenblick absolviere ich ein zweites Studium (Soziale Arbeit ) an der SRH Fernhochschule in Riedlingen und arbeite zusätzlich weiter in der Flüchtlingshilfe.