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Forschungsarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Tabaksteuerstrafrecht ist eine Spezialmaterie des Verbrauchsteuerstrafrechts und dieses wiederum ist ein besonderes Gebiet des Steuerstrafrechts. Ist dem Nur-Strafrechtler das "normale" Steuerrecht, das heisst ,dass der Landessteuern, häufig terra incognita, gilt dies erst recht für das Verbrauchsteuerrecht: einerseits, weil sich Verbrauchsteuern indirekt erheben, andererseits, weil sie von Behörden verwaltet werden, mit denen der Bürger im Inland weniger zu tun hat als mit den Finanzämtern, den…mehr

Produktbeschreibung
Forschungsarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Tabaksteuerstrafrecht ist eine Spezialmaterie des Verbrauchsteuerstrafrechts und dieses wiederum ist ein besonderes Gebiet des Steuerstrafrechts. Ist dem Nur-Strafrechtler das "normale" Steuerrecht, das heisst ,dass der Landessteuern, häufig terra incognita, gilt dies erst recht für das Verbrauchsteuerrecht: einerseits, weil sich Verbrauchsteuern indirekt erheben, andererseits, weil sie von Behörden verwaltet werden, mit denen der Bürger im Inland weniger zu tun hat als mit den Finanzämtern, den Hauptzollämtern. Dass sich die Tätigkeit der Zollverwaltung auch nach Aufhebung der EU-Binnengrenzen nicht in der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Beschlagnahme von Schlangenhäuten erschöpft, ist vielfach unbekannt. Dabei erfüllt der deutsche Zoll seit jeher Aufgaben im Inland, indem er die (bundesgesetzlich geregelten) Verbrauchsteuern erhebt, ihre Entrichtung überwacht, die Steuerforderungen beitreibt, einschlägige Herstellungsbetriebe wie Brennereien, Brauereien, Zigarettenfabriken kontrolliert, kurzum ein beträchtliches Steueraufkommen sicherstellt.
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