Handlungsbedarf im Dezember 2024: Lohnabrechnung und Kontrolle!Die Lohnsteuertabellen dienen sowohl der Berechnung und Ermittlung der zutreffenden Lohnabzugsbeträge als auch der Kontrolle elektronisch erstellter Lohnabrechnungen. In Personalgesprächen können relevante Beträge schnell abgelesen werden. Einzelfragen beantworten die umfassenden Erläuterungen in den Tabellen Ausgabe Dezember. Achtung: Lohnabrechnungen im Dezember 2024! Es gilt der der neue amtliche Programmablauflaufplan, der den rückwirkend ab 1.1.2024 geltenden Steuertarif 2024 berücksichtigt.Die inhaltlichen SchwerpunkteNeuer Einkommensteuertarif rückwirkend gültig ab dem 1.1.2024Neuer amtlicher Programmablauf zur Abrechnung im Dezember 2024Praxisorientierte ErläuterungenAktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und ErlasseInklusive Zugang zum umfassenden Online-PortalDas ist neu:Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 11.784 EURAnhebung des Kinderfreibetrags auf 3.306 EUR jeweils für jeden Elternteil
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