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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In Anlehnung an internationale Bewegungen der sog. "Restorative Justice" fand in der deutschen Kriminalpolitik Mitte der 80er Jahre im Zuge der Verlagerung des Schwerpunktes von der repressiven und resozialisierenden hin zur restaurativen Strafjustiz die Integration der Wiedergutmachungsidee in Form des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Schadenswiedergutmachung statt. Es wird dabei explizit von der These ausgegangen, dass durch…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In Anlehnung an internationale Bewegungen der sog. "Restorative Justice" fand in der deutschen Kriminalpolitik Mitte der 80er Jahre im Zuge der Verlagerung des Schwerpunktes von der repressiven und resozialisierenden hin zur restaurativen Strafjustiz die Integration der Wiedergutmachungsidee in Form des Täter-Opfer-Ausgleichs und der Schadenswiedergutmachung statt. Es wird dabei explizit von der These ausgegangen, dass durch Verantwortungsübernahme des Täters, die er durch konstruktive Auseinandersetzung mit der Tat und dessen Folgen, sowie den Tatfolgenausgleich zeigt, die Rechtsordnung wiederhergestellt wird, da er auf gesellschaftlicher Ebene seiner Konformität mit den legitimierten Normen im Nachhinein Ausdruck verleiht und gleichzeitig den Konflikt auf interaktionaler Ebene mit dem Opfer bereinigt.Der Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA) ist ein relativ junges strafrechtliches Instrumentarium, das sich in Deutschland als Konsequenz dersog. "Strafrechtsreform durch die Praxis" Mitte der 80er Jahre als eine innovative ambulante Maßnahme etablierte. Dem TOA liegt die Mediation als spezifische Form der Konfliktbearbeitung zu Grunde, so dass er ebenso treffend als Mediation in strafrechtlich relevanten Konflikten bzw. in Strafsachen umschrieben werden kann. "Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten. Den Konfliktbeteiligten wird die Möglichkeit gegeben, in der persönlichen Begegnung die zugrunde liegenden und/oder entstandenen Konflikte zu bereinigen und den Schaden zu regulieren." Der TOA umfasst regelmäßig eine zukunftsorientierte Konfliktberatung und/oder Konfliktschlichtung, strebt eine autonome, von beiden Parteien getragene Vereinbarung über die Wiedergutmachung und die Berücksichtigung der Täter-Bemühungen im Strafprozess an. Er basiert auf dem Kriminalitätsverständnis eine Straftat als sozialen Konflikt zwischen dem Täter und Opfer zu werten. Das traditionell abstrakte Strafrechtsverhältnis von Täter und Staat, das die Straftat in erster Linie als Konflikt mit der Gesellschaft bzw. der Rechtsordnung interpretiert, wird damit unter Einbezug des Opfers erweitert und auf eine konkrete Ebene zwischen den jeweiligen Konfliktbeteiligten transformiert. Die Entscheidung über den Konflikt und dessen Lösung liegt daher nicht mehr außerhalb, sondern in der Verantwortung der beteiligten Parteien.
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