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Die Beteiligungslehre ist der Zentralkern der Verbrechenslehre. Strafrechtsgeschichtlich war die Beteiligungslehre stets mit den rechtsphilosophischen Strömungen verknüpft. Die derzeit überwiegende Beteiligungslehre ist davon jedoch völlig gelöst. Der Verfasser nimmt die Auseinandersetzung über die Beteiligungslehre ausgehend von erkenntnistheoretischen und rechtsphilosophischen Leitsätzen auf. Er greift auf die Leitzätze des objektiv erkenntnistheoretischen Idealismus und der mit ihm vereinbaren Rechtsphilosophie bzw. -soziologie zu einer neuartigen theoretischen Begründung der…mehr

Produktbeschreibung
Die Beteiligungslehre ist der Zentralkern der Verbrechenslehre. Strafrechtsgeschichtlich war die Beteiligungslehre stets mit den rechtsphilosophischen Strömungen verknüpft. Die derzeit überwiegende Beteiligungslehre ist davon jedoch völlig gelöst. Der Verfasser nimmt die Auseinandersetzung über die Beteiligungslehre ausgehend von erkenntnistheoretischen und rechtsphilosophischen Leitsätzen auf. Er greift auf die Leitzätze des objektiv erkenntnistheoretischen Idealismus und der mit ihm vereinbaren Rechtsphilosophie bzw. -soziologie zu einer neuartigen theoretischen Begründung der Beteiligungslehre zurück, sodass Täter- und Teilnehmerstrafunrecht als Verletzung unterschiedlicher strafrechtlicher Pflichten begriffen werden. Ausgehend von diesen Prämissen werden alle Grundfragen der allgemeinen Beteiligungslehre und insbesondere der im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens geregelten Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen untersucht.
Autorenporträt
Nelson Salazar Sánchez studierte Rechtswissenschaft an der Universidad Nacional Mayor de San Marcos (Perú). 2014 erwarb er einen LL.M. an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 2015 bis 2019 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht (jetzt Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht). Von 2020 bis 2021 arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. 2022 schloss er seine Promotion an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ab. Seit 2019 ist er Direktor am Institut für Wirtschafts- und Unternehmensstrafrecht.