Die Konsiliarpsychiatrie stellt eine Subspezialität der Psychiatrie an der Nahtstelle zu den übrigen Fächern der klinischen Medizin dar. Sie bietet das breite Spektrum psychiatrischer Diagnostik und Therapie für Patienten mit körperlichen Erkrankungen, die innerhalb eines Allgemeinkrankenhauses versorgt werden. Während in den USA die Konsiliarpsychiatrie als psychiatrische Subdisziplin bereits seit Jahrzehnten fest verankert ist, gilt sie in den meisten europäischen Ländern und speziell in Österreich immer noch als Randgebiet innerhalb der Psychiatrie. Entsprechend selten sind psychiatrische Konsiliardienste als eigenständige klinische Unterabteilungen mit festem Stammpersonal an österreichischen Allgemeinkrankenhäusern etabliert. Auch existieren kaum systematische Evaluationen psychiatrischer Konsiliartätigkeit an Allgemeinkrankenhäusern in Österreich. Ziel der vorliegenden empirischen Arbeit ist es, mittels prospektiver Evaluation zweier aufeinanderfolgender Jahrgänge psychiatrischer Konsiliartätigkeit am eigenständigen, im Jahre 2003 etablierten psychiatrischen Konsiliardienst am LKH Universitätsklinikum Graz einen wissenschaftlich fundierten Beitrag zur Analyse der Tätigkeitsfelder konsiliarpsychiatrischer Tätigkeit an österreichischen Allgemeinkrankenhäusern der Maximalversorgung zu leisten.