In unternehmerischen Verhandlungen sind Täuschungen durchaus verbreitet und zielen darauf ab, das Verhandlungsergebnis zu beeinflussen. Gelogen wird dabei vor allem über Aspekte wie bessere Alternativangebote, Deadlines, die Verfügbarkeit eines Produkts oder unternehmensinterne Vorgaben. Die Verhandlungsliteratur stuft viele dieser Lügen außerhalb des Vertragsgegenstands und des Preises als akzeptierte Geschäftspraxis ein. Ein erster Blick auf § 123 Abs. 1, 1. Alt. BGB (Anfechtung wegen arglistiger Täuschung) legt hingegen nahe, dass vorsätzliche, kausal gewordene Täuschungen ausnahmslos als unrechtmäßig anzusehen sind. Eine für das Werk durchgeführte Studie zeigt allerdings, dass z.B. deutsche Richter für einige dieser Lügen keine rechtlichen Konsequenzen fordern. Stefanie Jung untersucht daher, ob das deutsche Recht Verhandlern im unternehmerischen Kontext einen Spielraum für bestimmte Irreführungen gewährt bzw. gewähren sollte. Auf Basis rechtshistorischer, rechtsdogmatischer,rechtsvergleichender, rechtsökonomischer und empirischer Argumente arbeitet sie eine differenzierte Lösung nach einzelnen Täuschungsgegenständen heraus.