Am 1. Januar 1995 ist in der Schweiz der Übergang von der Einphasensteuer auf Grossistenstufe (Warenumsatzsteuer, WUST) zum Netto-Allphasensystem mit Vor-steuerabzug (Mehrwertsteuer, MWST) erfolgt. Nach sechsjährigem Übergangs-zustand, in welchem die bundesrätliche MWST-Verordnung als gesetzesvertretendes Recht herrschte, ist sodann am 1. Januar 2001 das hier kom-mentierte MWST-Gesetz in Kraft getreten.
Der Systemwechsel von der Einphasen- zur Allphasensteuer sowie der Übergang von der Verord-nung zum Gesetz verliefen keineswegs fliessend. Insgesamt wird das schweizerische MWST-System heute als unübersichtlich empfunden. In seinem Bericht zu zehn Jahren MWST erklärte der Bundes-rat Ende 2004 eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer zum strategischem Ziel. Er denkt namentlich an eine Abschaffung sämtlicher Ausnahmen im objektiven Sinn (Art. 18) und die Ein-führung eines Einheitssteuersatzes (Art. 36).
Der vorliegende Tafelkommentar ermöglicht eine Orientierung in der vielfältigen Praxis und Judika-tur zum MWSTG, indem er artikelweise die massgebenden Grund-lagen zusammenfasst und erläu-tert. Die Darstellung erfolgt unter Einbezug der Judikatur zu MWSTV und MWSTG sowie der Ver-waltungspraxis der ESTV. Hinweise auf die sechste Richtlinie der EU sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlauben einen Vergleich mit dem Recht der EU. Darüber hinaus finden sich zahlreiche Tafeln, welche die Darstellung ergänzen und visuell erschliessen. Die im Buch darge-stellte Rechtslage entspricht dem Stand am 1. Juli 2005.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Der Systemwechsel von der Einphasen- zur Allphasensteuer sowie der Übergang von der Verord-nung zum Gesetz verliefen keineswegs fliessend. Insgesamt wird das schweizerische MWST-System heute als unübersichtlich empfunden. In seinem Bericht zu zehn Jahren MWST erklärte der Bundes-rat Ende 2004 eine radikale Vereinfachung der Mehrwertsteuer zum strategischem Ziel. Er denkt namentlich an eine Abschaffung sämtlicher Ausnahmen im objektiven Sinn (Art. 18) und die Ein-führung eines Einheitssteuersatzes (Art. 36).
Der vorliegende Tafelkommentar ermöglicht eine Orientierung in der vielfältigen Praxis und Judika-tur zum MWSTG, indem er artikelweise die massgebenden Grund-lagen zusammenfasst und erläu-tert. Die Darstellung erfolgt unter Einbezug der Judikatur zu MWSTV und MWSTG sowie der Ver-waltungspraxis der ESTV. Hinweise auf die sechste Richtlinie der EU sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erlauben einen Vergleich mit dem Recht der EU. Darüber hinaus finden sich zahlreiche Tafeln, welche die Darstellung ergänzen und visuell erschliessen. Die im Buch darge-stellte Rechtslage entspricht dem Stand am 1. Juli 2005.
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