Am schärfsten kritisiere ich, dass das Ermächtigungsgesetz der Bundesregierung nahezu identisch mit dem kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz von 1917 formuliert ist. Im Grunde genommen ist nur das Wort "Krieg" durch das Wort "Covid-19" ersetzt worden. Mit diesem Gesetzestext wurde 1933 der Rechtsstaat in Österreich ausgehebelt und ermöglichte die Machtergreifung des Austrofaschismus. Am 11. März wurden die Verordnungen nach Paragraf 15 Epidemiegesetz erlassen. Dieses Gesetz hätte nur das Verbot von Versammlungen abgedeckt, wurde aber für Betriebsschließungen und um den Entschädigungsanspruch (Paragraf 20) der Unternehmer zu verhindern, verwendet. In Folge hat es 3 Wellen (oder besser gesagt Tsunamis) von Covid-19 Ermächtigungsgesetzen gegeben, welche allesamt, ohne jeglicher Vorbereitung und verfassungsmäßiger Überprüfung, im "Husch-Pfusch-Verfahren" hinausgeschossen wurden. Dies gipfelte in "aberwitzigen" Sammelgesetzen, die mit 42 Novellen und 92 Artikeln, die für keinen Parlamentarier mehr nachvollziehbar waren. Hierbei weise ich auch auf den Artikel 18 der Bundesverfassung hin, der besagt, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze (Verhältnismäßigkeit) ausgeübt werden darf.