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Das Thema der "Gezielten Tötung von Terroristen" ist aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der internationalen Terrorismusbekämpfung von höchster Aktualität. Insbesondere der von der US-Administration ausgerufene "Krieg gegen den Terror" und das israelische Vorgehen gegen palästinensische Extremisten haben eine intensive völkerrechtliche Diskussion in Gang gesetzt. Der Verfasser nimmt sich der vielschichtigen, eine ganze Reihe von Grundfragen des Völkerrechts berührenden Problematik an, um die politische Diskussion mit einer wissenschaftlich-völkerrechtlichen Analyse zu unterlegen. Er…mehr

Produktbeschreibung
Das Thema der "Gezielten Tötung von Terroristen" ist aufgrund der jüngsten Entwicklungen in der internationalen Terrorismusbekämpfung von höchster Aktualität. Insbesondere der von der US-Administration ausgerufene "Krieg gegen den Terror" und das israelische Vorgehen gegen palästinensische Extremisten haben eine intensive völkerrechtliche Diskussion in Gang gesetzt. Der Verfasser nimmt sich der vielschichtigen, eine ganze Reihe von Grundfragen des Völkerrechts berührenden Problematik an, um die politische Diskussion mit einer wissenschaftlich-völkerrechtlichen Analyse zu unterlegen. Er beleuchtet dabei im Schwerpunkt das UN-Chartarecht im Hinblick auf das Gewaltverbot und das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht, widmet sich aber auch dem humanitären Völkerrecht und dem internationalen Menschenrechtsschutz.
Autorenporträt
Der Autor: Heiko F. Schmitz-Elvenich, geboren 1978; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln; erfolgreiche Teilnahme an einem internationalen Völkerrechts-Moot Court; Praktikum im Sekretariat des Europaausschusses des Deutschen Bundestages; Referendarstation u. a. an der Deutschen Botschaft Nairobi (Kenia); zur Zeit im Zweiten juristischen Staatsexamen.
Rezensionen
«Die Arbeit hinterlässt insgesamt (nicht zuletzt wegen ihrer Ergebnisse) einen äusserst positiven Eindruck und ist deshalb auch zu Recht in die 'Kölner Schriften zu Recht und Staat' aufgenommen worden.» (Michael Fuchs, Die öffentliche Verwaltung)