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Die Tarifautonomie als das im deutschen Verfassungsrecht von Art. 9 III GG gewährleistete Recht der Tarifparteien, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung zu regeln, ist infolge der hohen Dauerarbeitslosigkeit und des verschärften internationalen Wettbewerbs seit geraumer Zeit einem erheblichen Veränderungsdruck ausgesetzt, der im Rahmen der EU-Erweiterung noch zunehmen wird. Vor diesem Hintergrund erörtern Gabriele Britz und Uwe Volkmann den Stellenwert, die Absicherung und Perspektiven der Tarifautonomie im deutschen Verfassungsrecht sowie im Recht der Europäischen…mehr

Produktbeschreibung
Die Tarifautonomie als das im deutschen Verfassungsrecht von Art. 9 III GG gewährleistete Recht der Tarifparteien, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung zu regeln, ist infolge der hohen Dauerarbeitslosigkeit und des verschärften internationalen Wettbewerbs seit geraumer Zeit einem erheblichen Veränderungsdruck ausgesetzt, der im Rahmen der EU-Erweiterung noch zunehmen wird. Vor diesem Hintergrund erörtern Gabriele Britz und Uwe Volkmann den Stellenwert, die Absicherung und Perspektiven der Tarifautonomie im deutschen Verfassungsrecht sowie im Recht der Europäischen Union und untersuchen die rechtlichen Spielräume für die von verschiedener Seite vorgeschlagenen Veränderungen im gegenwärtigen Tarifsystem. Gegenstand der Betrachtung sind sowohl die Versuche, die Befugnisse der Tarifparteien zu beschränken, als auch die dem entgegengesetzten Bemühungen um eine Effektivierung oder Stärkung der Tarifautonomie, wie sie derzeit vor allem in der Diskussion um das Tariftreuegesetz anschaulich werden. Berücksichtigt werden neben den rechtlichen jeweils auch rechtspolitische Gesichtspunkte.
Autorenporträt
Britz, Gabriele
ist Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen und Richterin des Bundesverfassungsgerichts.

Volkmann, Uwe
Geboren 1960; Studium der Rechtswissenschaft in Marburg; 1992 Promotion; 1997 Habilitation; Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und öffentliches Recht an der Universität Mainz.