Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Es legt in Deutschland die rechtlichen Rahmen-bedingungen für ca. 30 Millionen abhängig Beschäftigte fest. In der Regel begründet das Arbeitsverhältnis die Existenzgrundlage für den Erwerbstätigen. Aus diesem Grund bedürfen die Arbeitnehmer des besonderen Schutzes durch den Gesetzgeber. Dem Arbeitsrecht kommt hierbei überragende Bedeutung zu. Aufgrund der Wertentscheidung des Grundgesetzes (GG) für eine freie Markt-wirtschaft und der durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützten Koalitionsfreiheit, muss es den Koalitionen erlaubt sein Tarifverträge zu schließen, in denen sie die Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder festlegen. Durch die unterstellte Kräfteparität der Koalitionen entfällt das besondere Schutzbedürfnis des einzelnen Arbeitnehmers und der Gesetzgeber muss seine Regelungskompetenz im tariflichen Bereich zurücknehmen. Doch was passiert, wenn eine Arbeitnehmerkoalition ihrem Schutzauftrag nicht gerecht wird? Insbesondere in der Leiharbeit wurden in den letzten fünf Jahren Tarifverträge abgeschlossen, durch welche die Arbeitsbedingungen in dieser Branche massiv zuungunsten der Arbeitnehmer verändert wurden. Aus Arbeit-nehmersicht besonders unvorteilhafte Tarifverträge wurden von der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP abgeschlossen.Anliegen dieser Arbeit ist es, zunächst die rechtstheoretischen und gesetzlichen Grundlagen des Tarifwesens in Hinblick auf die Leiharbeit darzustellen. Insbe-sondere soll hier schon auf die Möglichkeit des Abbaus von tarifdispositiven Arbeitsnehmerschutzrechten durch Tarifabschlüsse hingewiesen werden. Im zweiten Teil dieser Hausarbeit erfolgt eine kurze Vorstellung der christlichen Tarifgemeinschaft CGZP und eine anschließende Analyse der Tarifabschlüsseder CGZP im Bereich der Leiharbeit. Anhand dieser Analysen soll aufgezeigt werden, wie im Bereich der Leiharbeit Arbeitnehmerschutzvorschriften zuun-gunsten der Leiharbeiter tariflich abgedungen werden. Aus der Notwendigkeit der Beschränkung im Rahmen einer Hausarbeit kann die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit der CGZP hier nicht diskutiert werden. Hierfür sei auf die angegebene Literatur verwiesen. Es erfolgt im Ausblick eine kurze Darstellung auf welchem Wege die Tarifunfähigkeit der CGZP und damit die Unwirksamkeit der von ihr geschlossen Tarifverträge festgestellt werden könnte.
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