Schon der erste Tarifvertrag, der im Jahre 1919 zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften in der Versicherungswirtschaft geschlossen worden war, wurde unmittelbar nach seinem Inkrafttreten erläutert. Diese Obung setzte sich fort, als der Reichstarifvertrag im Jahre 1939 durch die Tarif ordnung und diese wiederum im Jahre 1949 durch den Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe ersetzt wurde. Auch der vorliegende Tarifvertrag, der am 1.4.1959 in Kraft trat, erfuhr vom Verfasser noch im gleichen Jahr eine Kommentierung. Dieser Kommentar, der im Ver sicherungs kaufmann-Taschenbuch 1960 des Betriebswirtschaftlichen Ver lages Dr. Th. Gabler, Wiesbaden, abgedruckt war, ist inzwischen längst vergriffen, so daß ein Neudruck erfolgen mußte. Auf Anregungen hin, die vor allem von Personalbüros, aber auch von Versicherungskaufleuten und Beziehern des erwähnten Taschenbuchs in den vergangenen Jahren beim Verlag eingingen, ist der Kommentar ver vollständigt und erweitert worden. Diese Auflage berücksichtigt nunmehr alle mit den tariflichen Arbeitsbedingungen im Zusammenhang stehenden Rechtsprobleme, wobei auf die neueste Meinung in Literatur und Recht sprechung Bezug genommen wird. Obwohl der Tarifvertrag des Versicherungsvermittlergewerbes in wesent lichen Teilen mit dem des privaten Versicherungsgewerbes übereinstimmt, war die Benutzung des früheren Kommentars durch die Angehörigen dieses Gewerbes deshalb schwierig, weil Aufbau und Gliederung der beiden Tarifverträge verschieden sind. In dem vorliegenden Kommentar ist daher auch der Tarifvertrag für das Versicherungsvermittlergewerbe im Wortlaut abgedruckt und der Text mit Hinweisen auf die einschlägi gen Anmerkungen zum Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe versehen. Der Kommentar ist daher nunmehr in allen Bereichen der Ver sicherungswirtschaft ohne Schwierigkeiten verwendbar. E. Mussil I Inhaltsverzeichnis Vorwort ....... .
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.