Textausgabe mit den wichtigsten Tarifverträgen für die Beschäftigten bei Bundesbehörden.
Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben sich im Februar 2005 auf die Grundsätze für einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geeinigt. Dieser soll den seit 1961 bestehenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ablösen.
Die 40. Auflage enthält den neuen kompletten Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), der für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (vormals Angestellte und Arbeiter genannt) von Bund und Gemeinden gilt und die wichtigsten Nebentarifverträge (z.B. TV ATV/ATV-K, TV-V und TV Altersteilzeit). Darüber hinaus wurde in die Neuauflage der 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) eingearbeitet.
Sofern die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eigene tarifrechtliche Regelungen aushandeln wird, werden diese auch in das Werk übernommen.
Nicht nur die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sondern auch die Bereiche, die durch Einzelvereinbarung eine analoge Anwendung des TVöD-Tarifrechts vereinbaren werden, sind durch den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) berührt und finden in diesem Werk alle relevanten Regelungen.
Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben sich im Februar 2005 auf die Grundsätze für einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geeinigt. Dieser soll den seit 1961 bestehenden Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ablösen.
Die 40. Auflage enthält den neuen kompletten Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD), der für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (vormals Angestellte und Arbeiter genannt) von Bund und Gemeinden gilt und die wichtigsten Nebentarifverträge (z.B. TV ATV/ATV-K, TV-V und TV Altersteilzeit). Darüber hinaus wurde in die Neuauflage der 3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) eingearbeitet.
Sofern die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eigene tarifrechtliche Regelungen aushandeln wird, werden diese auch in das Werk übernommen.
Nicht nur die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sondern auch die Bereiche, die durch Einzelvereinbarung eine analoge Anwendung des TVöD-Tarifrechts vereinbaren werden, sind durch den neuen Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) berührt und finden in diesem Werk alle relevanten Regelungen.