Nach
613a Abs. 1 S. 2 BGB werden Rechte und Pflichten, die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags geregelt sind, Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und einem Erwerber des Betriebes bzw. Unternehmens, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt war. Die Untersuchung gibt Antwort auf alle relevanten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen:
- Handelt es sich dabei um die Anordnung einer individualrechtlichen oder einer kollektivrechtlichen Fortgeltung?
- In welchem Umfang tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Tarifvertrag ein?
- Wann schließen Rechtsnormen eines Tarifvertrags beim Erwerber die Fortgeltung nach
613 aus?
- Unter welchen Voraussetzungen besteht oder entsteht Raum für vom Tarifvertrag abweichende Regelungen und wie gestaltet sich das Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen?
- Welche Bedeutung hat die gesetzliche Regelung für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die keiner Gewerkschaft angehören?
Die Arbeit wendet sich gleichermaßenan Wissenschaftler und Praktiker des Arbeitsrechts.
Der Verfasser ist wissenschaftlicher Referent an einem arbeitsrechtlichen Institut und als Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeitsrecht hervorgetreten.
613a Abs. 1 S. 2 BGB werden Rechte und Pflichten, die durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags geregelt sind, Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und einem Erwerber des Betriebes bzw. Unternehmens, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt war. Die Untersuchung gibt Antwort auf alle relevanten Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen:
- Handelt es sich dabei um die Anordnung einer individualrechtlichen oder einer kollektivrechtlichen Fortgeltung?
- In welchem Umfang tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Tarifvertrag ein?
- Wann schließen Rechtsnormen eines Tarifvertrags beim Erwerber die Fortgeltung nach
613 aus?
- Unter welchen Voraussetzungen besteht oder entsteht Raum für vom Tarifvertrag abweichende Regelungen und wie gestaltet sich das Verhältnis zu Betriebsvereinbarungen?
- Welche Bedeutung hat die gesetzliche Regelung für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die keiner Gewerkschaft angehören?
Die Arbeit wendet sich gleichermaßenan Wissenschaftler und Praktiker des Arbeitsrechts.
Der Verfasser ist wissenschaftlicher Referent an einem arbeitsrechtlichen Institut und als Autor zahlreicher Beiträge zum Arbeitsrecht hervorgetreten.