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An den Bedürfnissen der Praxis orientiert ist dieser vielzitierte Kommentar zum Tarifvertragsgesetz. Er gibt nicht nur Antworten auf die Frage, wie tarifliche Regelungen zu beurteilen sind, sondern zeigt auch Wege zu neuen Gestaltungen in diesem im Umbruch befindlichen Rechtsgebiert auf.
Mit einem Griff
Der Kommentar erläutert eine Fülle spezieller Tarifklauseln. Entscheidungen des BAG sind in einem Register mit Fundstellen aufgeführt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichert dem Benutzer den Zugang.
Der Löwisch/Rieble
kommentiert das TVG umfassend und wissenschaftlich
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Produktbeschreibung
An den Bedürfnissen der Praxis orientiert ist dieser vielzitierte Kommentar zum Tarifvertragsgesetz. Er gibt nicht nur Antworten auf die Frage, wie tarifliche Regelungen zu beurteilen sind, sondern zeigt auch Wege zu neuen Gestaltungen in diesem im Umbruch befindlichen Rechtsgebiert auf.

Mit einem Griff
Der Kommentar erläutert eine Fülle spezieller Tarifklauseln. Entscheidungen des BAG sind in einem Register mit Fundstellen aufgeführt. Ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichert dem Benutzer den Zugang.

Der Löwisch/Rieble
kommentiert das TVG umfassend und wissenschaftlich fundiert mit Schwerpunkt auf der Auswertung und kritischen Würdigung der BAG-Rechtsprechung. Gleichzeitig erläutert er eine Fülle typischer Tarifvertragsklauseln der Praxis. Der Anhang weist das Schrifttum zu einzelnen Tarifwerken nach. Die zitierten Entscheidungen des BAG sind in einem Register mit den gebräuchlichen Fundstellen aufgeführt, ein ausführliches Stichwortverzeichnis erleichtert dem Benutzer den Zugang.

Die 2. Auflage berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen im Tarifrecht und verarbeitet neue Rechtsprechung und Literatur. Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis. Das Werk hilft nicht nur, bestehende tarifliche Regelungen zu beurteilen, sondern zeigt auch mögliche neue Gestaltungen in diesem sich wandelnden Rechtsgebiet.

Rezension:
'(...) Die systematische Darstellung und die klaren Formulierungen der beiden ausgewiesenen Tarifrechtsexperten machen auch die zweite Auflage der Kommentierung zu einem Muss für Unternehmensjuristen, Fachanwälte, Arbeitsgerichte und Verbände.'
Anke Podewin, in: Sammlungen Arbeitsrechtlicher Entscheidungen, 5/2005, zur 2. Auflage

'(...) Hier ist ein Kommentar anzuzeigen, der in zahlreichen Fragen, etwa auch zu dem 'Megathema' Bezugnahme-/ Gleichstellungsklausel, in klarer, gelegentlich sehr akzentuierter Sprache außerordentlich intensiv argumentiert und von daher für die arbeitsrechtliche Meinungsbildung auf dem Gebiet des Tarifvertragsrechts unverzichtbar ist. Dabei ist auch die Offenlegung der Grundwertungen durchaus verdienstvoll .'
Vors. Richter am BAG Klaus Bepler, in: Recht der Arbeit, Heft 1/2005, zur 2. Auflage

'(...) Der Kommentar erweist sich als eine sorgfältige Erläuterung des Tarifvertragsgesetzes, als eine Fundgrube für rechtlich richtiges Vorgehen und als eine ausgezeichnete Hilfe für die praktische Anwendung des Gesetzes. Das Werk eignet sich nicht nur für die private Wirtschaft, er erstreckt sich ebenso auf die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Er sollte weder dem Wissenschaftler noch dem Praktiker fehlen.'
Professor Dr. Frank Bieler, in: Die Personalvertretung, 4/2005, zur 2. Auflage

'(...) Das Werk kann Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, Fachanwälten für Arbeitsrecht, Arbeitsgerichten und Arbeitsbehörden bestens empfohlen werden.'
In: Betrieb und Personal, Nr. 11 /2004, zur 2. Auflage

'(...) Insgesamt ist der Kommentierung zum Tarifvertragsgesetz zu bescheinigen, keine Fragen zur Tarifgeltung offen zu lassen. Das Werk erweist sich als vorzügliche Grundlage einer anspruchsvollen Beratungspraxis und ist daher allen zur Anschaffung dringend zu empfehlen, die bei Unternehmensumgestaltungen und -veräußerungen als Berater tätig werden.'
Rechtsanwalt Falk, in: Arbeitgeberverband Stade, 11/2004, zur 2. Auflage

'(...) Der 'Löwisch/Rieble' ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel für jeden, der sich im Tarifrecht sicher bewegen will: Unternehmen, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Arbeitsgerichte, Arbeitsbehörden und Hochschulen.'
In: www.bvdm-online.de, 08/ 2004, zur 2. Auflage

Expertenmeinung von Gunther Heinz, DGB Regionsvorsitzender Rheinhessen-Nahe, zur 2. Auflage:
Der Kommentar Tarifvertragsgesetz von Löwisch/Rieble, ist ein sehr ausführliches Werk, das die Möglichkeiten aber auch Grenzen der tarifvertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen aufzeigt.
Neben dem Tarifvertagsgesetz sind die wichtigsten Regelungen der EU und der ILO die das kollektive Arbeitsrecht betreffen aufgeführt. Das Arbeitnehmerentsendegesetz als Besonderheit im Tarifvertragsrecht ist ebenfalls im Anhang aufgeführt.
Das Tarifvertragsgesetz Löwisch/Rieble hat ein sehr ausführliches und übersichtliches Inhaltsverzeichnis. Das Stichwortverzeichnis ist sehr ausführlich und hilft auf ausgezeichnete Weise sich in der Kommentierung zurechtzufinden.
Als besonders hilfreich empfand ich das Verzeichnis der zitierten BAG Entscheidungen, da dadurch der Rückgriff auf die BAG Urteile wesentlich erleichtert wird.
Die Erläuterungen zu den einzelnen Tarifverträgen könnte meines Erachtens nach ausführlicher gestaltet sein. Im Übrigen ist ein Tarifvertrag der DAG für die Seeschifffahrt aufgeführt, der durch den Zusammenschluss zu Ver.di seine Gültigkeit verloren hat.
In der Kommentierung Tarifvertragsgesetz Löwisch/Rieble wird sehr ausführlich auf alle Aspekte des Tarifvertragsrechtes eingegangen und sehr verständlich dargelegt. Für besonders wichtig halte ich die Ausführungen über die Besonderheit der indirekten Tarifbindung im Handwerk, da sie sehr oft nicht beachtet werden.
An zwei Stellen der Kommentierung kann ich die Position der Verfasser nicht teilen: Zum Einen ist nicht dargelegt, weshalb nicht tariffähige Arbeitnehmerkoalitionen Schuldverträge für ihre Mitglieder abschließen dürften. Der Hinweis auf eine andere Veröffentlichung der beiden Verfasser ist dabei eher irritierend als hilfreich. Zum Zweiten ist der Versuch, das Günstigkeitsprinzip bei den tarifvertraglichen Individualnormen auf Verbote auszudehnen, kontraproduktiv. Die bindende Wirkung von Tarifverträgen als Mindestbedingung ginge dadurch verloren.
Das Tarifvertragsgesetz Löwisch/Rieble ist zweifelsohne eine wichtige Kommentierung zum Tarifvertragsgesetz. Es sollte deshalb für Arbeitsgerichte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zur unverzichtbaren Literatur werden.