Grundlagen der Pflegeversicherung und die Methode der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit - diese Materie ist ebenso komplex wie trocken. Dem Autorenteam Kühn und Werner ist es dennoch gelungen, einen allgemein verständlichen Abriss über das Thema zu verfassen. Kurze Texte mit schematischen Tafeln stellen die Sachverhalte verständlich und anschaulich dar.
Zahlreiche Fallbeispiele sorgen für Praxisbezug:
- Wer ist pflegebedürftig?
- Welche Stufen der Pflegebedürftigkeit müssen unterschieden werden?
- Welche finanziellen und sachlichen Mittel sollen bereit gestellt werden?
- Bis zu welcher Höhe?
- Wer trägt die Kosten und wer attestiert die Pflegebedürftigkeit?
Viele Fragen, auf die es jetzt fachlich fundierte Antworten gibt: Im Taschenatlas zur Pflegeversicherung!
Aus dem Inhalt:
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
- Pflegestufen
- Zeitorientierungswerte für die Verrichtungen der Grundpflege
- Die Begutachtung
- Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
- Pflegebedürftigkeit
- Formen der Hilfe
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Anhang (Begutachtungs-Richtlinien etc.)
Unentbehrlich für:
- Betroffene und Antragsteller
- Ambulante und stationäre Pflegedienste
- Mitarbeiter gesetzlicher und privater Pflegekassen
- Niedergelassene Ärzte
- Menschen und Einrichtungen in der pflegerischen Versorgung
Zahlreiche Fallbeispiele sorgen für Praxisbezug:
- Wer ist pflegebedürftig?
- Welche Stufen der Pflegebedürftigkeit müssen unterschieden werden?
- Welche finanziellen und sachlichen Mittel sollen bereit gestellt werden?
- Bis zu welcher Höhe?
- Wer trägt die Kosten und wer attestiert die Pflegebedürftigkeit?
Viele Fragen, auf die es jetzt fachlich fundierte Antworten gibt: Im Taschenatlas zur Pflegeversicherung!
Aus dem Inhalt:
- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)
- Pflegestufen
- Zeitorientierungswerte für die Verrichtungen der Grundpflege
- Die Begutachtung
- Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
- Pflegebedürftigkeit
- Formen der Hilfe
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Anhang (Begutachtungs-Richtlinien etc.)
Unentbehrlich für:
- Betroffene und Antragsteller
- Ambulante und stationäre Pflegedienste
- Mitarbeiter gesetzlicher und privater Pflegekassen
- Niedergelassene Ärzte
- Menschen und Einrichtungen in der pflegerischen Versorgung