Die heute herrschende Interpretation des § 25 StGB stellt für die Täterschaft auf das Kriterium der Tatherrschaft ab. In neueren Arbeiten wird diese Auffassung zunehmend kritisch diskutiert. Dabei wird gerne übersehen, dass es mehrere Varianten dieser Theorie gibt. In diesem Buch werden
die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.
die Begründer der Tatherrschaftslehre ebenso dargestellt wie die heute vertretenen Tatherrschaftslehren in Theorie und Rechtsprechung. Eine Weiterführung des Herrschaftsgedankens stellt den Abschluss dar.