Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erfassung des Verbreitungsgrades von Partnergewalt ist mit einigen Problemen verbunden. Zunächst ist festzuhalten, dass diese Form des antisozialen Verhaltens sich in der Privatsphäre der beteiligten Personen vollzieht und damit der Wahrnehmung durch Dritte weitgehend entzogen ist. Partnergewalt wird gewöhnlich nur dann dokumentiert, wenn sie durch den Beteiligten selbst öffentlich gemacht wird. Die Bereitschaft, gewalttätiges Verhalten des Partners oder der Partnerin öffentlich zu machen, wird wiederum durch verschiedene Faktoren eingeschränkt, wie etwa Angst vor Repressalien des Täters und seines sozialen Umfelds, Misstrauen oder Schamgefühl gegenüber Strafverfolgungsbehörden. Deshalb ist schon an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass über alle Datenquellen hinweg bei der Abschätzung des Verbreitungsgrades von Partnergewalt von einer erheblichen Dunkelziffer auszugehen ist. Nach Schätzungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist jede dritte bis fünfte Frau im Verlauf ihres Lebens mit körperlicher oder sexueller Gewalt konfrontiert, die von dem aktuellen oder ehemaligen Lebenspartner verübt wird.
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