Der Autor Rolf Deml behandelt zwei wichtige Bereiche des Kapitalmarktrechts, die zum einen den Anlegerschutz stärken und zum anderen die Transparenz verbessern sollen. Im ersten Teil der Arbeit wird der Tatsachenbegriff der Ad-hoc-Publizität in Deutschland gemäß § 15 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes untersucht. Es wird rechtlich analysiert, wann ein börsennotiertes Unternehmen Meldungen veröffentlichen muss. Dabei wird im historischen Kontext unter anderem auf die europarechtlichen Vorgaben Bezug genommen. Im Anschluss daran folgt ein Vergleich mit der entsprechenden österreichischen Rechtsnorm in § 82 Absatz 6 Börsegesetz. Im zweiten Teil wird die erst im Jahr 2002 eingefügte Regelung des § 15a Wertpapierhandelsgesetzes (Veröffentlichung und Mitteilung von Geschäften) analysiert. Insbesondere wird geklärt, welche Personen meldepflichtig sind und wann sie diese Mitteilungen vorzunehmen haben. Ein Vergleich mit der Parallelvorschrift in Österreich (§ 91a Börsegesetz) rundet die Analyse ab. Im letzten Teil der Arbeit werden die anstehenden Veränderungen durch die Umsetzung der EG-Marktmissbrauchsrichtlinie ins nationale Recht durchleuchtet und ein Ausblick dargestellt.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno