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Wann ist ein Zivilgericht an unwahren Tatsachenvortrag der Parteien gebunden und wann nicht? Anlass und Ausgang dieser Arbeit ist ein jüngerer Fall des Kammergerichts, in dem die Parteien eines Werkvertrags um die Vergütung stritten, aber - anscheinend wahrheitswidrig - unstreitig stellten, keine gegen § 134 BGB verstoßende Ohne-Rechnung-Abrede getroffen zu haben. Der Autor untersucht mit Blick auf die Kodifikationsgeschichte des 19. Jahrhunderts und das Unionsrecht die verschiedenen prozessualen Vehikel einer Tatsachendisposition auf ihre dogmatische Legitimation und…mehr

Produktbeschreibung
Wann ist ein Zivilgericht an unwahren Tatsachenvortrag der Parteien gebunden und wann nicht? Anlass und Ausgang dieser Arbeit ist ein jüngerer Fall des Kammergerichts, in dem die Parteien eines Werkvertrags um die Vergütung stritten, aber - anscheinend wahrheitswidrig - unstreitig stellten, keine gegen § 134 BGB verstoßende Ohne-Rechnung-Abrede getroffen zu haben.
Der Autor untersucht mit Blick auf die Kodifikationsgeschichte des 19. Jahrhunderts und das Unionsrecht die verschiedenen prozessualen Vehikel einer Tatsachendisposition auf ihre dogmatische Legitimation und Wirksamkeitsvoraussetzungen. Er streitet im Ergebnis wider die herrschende Ansicht für eine punktuelle Kongruenz von gerichtlichem und rechtsgeschäftlichem Geständnisrecht. Demnach hängt die Bindung des Zivilgerichts an unwahren Tatsachenvortrag davon ab, ob ein entsprechendes außergerichtliches 'disponierendes' Geständnis materiell-rechtlich wirksam wäre, soweit das Zivilprozessrecht keine 'lex specialis' enthält.
Autorenporträt
Wenzel Kiehne hat an den Universitäten Heidelberg und Graz Rechtswissenschaft und Europäische Kunstgeschichte mit einem Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung studiert. Sein Referendariat legte er am Oberlandesgericht Hamburg samt einer Station am Obersten Gerichtshof in Wien ab. Seit 2020 war er für die Revisionskanzlei Rohnke Winter in Karlsruhe tätig. 2023 wurde er bei Professor Dr. Jan Felix Hoffmann an der Universität Freiburg promoviert. Seither absolviert er ein LL.M.-Studium an der University of Chicago Law School und wird durch ein Haniel-Stipendium der Studienstiftung des Deutsches Volkes gefördert.