Die nationalen und europäischen Institutionen und Prozeduren zur Rechtsetzung und -anwendung zeigen sich seit langem außerstande, die technische Entwicklung im Sinne des lateinischen "norma" zu regeln. Nach erfolglosen eigenen Regelungsversuchen sind daher sowohl die nationalen als auch die supranationalen Institutionen der EU dazu übergegangen, eine Vielzahl von technischen Normen privater Normenorganisationen zu rezipieren.
Der Autor untersucht auf empirischer Grundlage der Normungswirklichkeit Rechtsnatur und staatliche Rezeption technischer Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Anschließend erörtert er die Eignung des Gesamtsystems rechtlicher und rezipierter technischer Normen für die Erfüllung des Verfassungsauftrags, Leben und Gesundheit des Menschen, seine Sachgüter und die Natur zu schützen. Diese wird im Ergebnis eindeutig negiert, was insbesondere in Form der katastrophalen Rechtsunsicherheit technischer Großprojekte ins öffentliche Bewußtsein gedrungen ist. Thomas Zubke-von Thünen versucht den Nachweis zu erbringen, daß die technischen Normungsprinzipien zur Ausbildung des allgemeinen Willens des Volkes - der "volonté générale" nach Rousseau - unter den heutigen hochkomplexen und -dynamischen Lebensumständen bestmöglich geeignet sind, und entwirft ein auf diesen Erkenntnissen basierendes dreistufiges bürgernahes Legislativmodell. Ziel ist eine Organisation der gesamtgesellschaftlichen Willensbildung, welche die ökologischen wie ökonomischen, technischen wie gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen in der Lage ist, um den kommenden Generationen ein freiheitliches Gemeinwesen zur Selbstverwirklichung, eine funktionierende Wirtschaft zum Einkommenserwerb und eine intakte Umwelt als Lebensgrundlage zu hinterlassen.
Der Autor untersucht auf empirischer Grundlage der Normungswirklichkeit Rechtsnatur und staatliche Rezeption technischer Normen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Anschließend erörtert er die Eignung des Gesamtsystems rechtlicher und rezipierter technischer Normen für die Erfüllung des Verfassungsauftrags, Leben und Gesundheit des Menschen, seine Sachgüter und die Natur zu schützen. Diese wird im Ergebnis eindeutig negiert, was insbesondere in Form der katastrophalen Rechtsunsicherheit technischer Großprojekte ins öffentliche Bewußtsein gedrungen ist. Thomas Zubke-von Thünen versucht den Nachweis zu erbringen, daß die technischen Normungsprinzipien zur Ausbildung des allgemeinen Willens des Volkes - der "volonté générale" nach Rousseau - unter den heutigen hochkomplexen und -dynamischen Lebensumständen bestmöglich geeignet sind, und entwirft ein auf diesen Erkenntnissen basierendes dreistufiges bürgernahes Legislativmodell. Ziel ist eine Organisation der gesamtgesellschaftlichen Willensbildung, welche die ökologischen wie ökonomischen, technischen wie gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu bewältigen in der Lage ist, um den kommenden Generationen ein freiheitliches Gemeinwesen zur Selbstverwirklichung, eine funktionierende Wirtschaft zum Einkommenserwerb und eine intakte Umwelt als Lebensgrundlage zu hinterlassen.
"Die unter Betreuung von Karl Albrecht Schachtschneider an der Universität Erlangen-Nürnberg entstandene Dissertation erscheint zu einem Zeitpunkt, an dem sowohl die internationalen als auch die europäischen Institutionen nach erfolglosen eigenen Regelungsversuchen dazu übergegangen sind, einen Großteil der technischen Normen privater Normungsorganisationen zu rezipieren. [...] In seiner klar geschriebenen, hervorragend strukturierten und mit vielen Zitaten gespickten Arbeit analysiert und bewertet Zubke-von Thünen die Systeme der überbetrieblichen technischen Normung sowie deren Vernetzung mit den staatlichen Systemen der Rechtsetzung und Rechtsanwendung und arbeitet die zugrunde liegenden Unterschiede und Gemeinsamkeiten heraus. Neben den notwendigen begrifflichen Klärungen stellt die Analyse, Darstellung und Strukturierung der aktuellen Wirklichkeit der technischen Normung eine integrierte Gesamtbetrachtung dar, die in der wissenschaftlichen Literatur bislang nur vereinzelt zu finden ist. Der Autor leistet somit einen Beitrag zur Schaffung von Transparenz und zur Verdeutlichung der Zusammenhänge eines komplexen integrierten Systems im Schnittstellenbereich von Recht, Technik und Wirtschaft." Kerstin Müller, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 13/2000