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Die juristische Technik der Begutachtung von Schifffahrtsunfällen lässt viel zu wünschen übrig. Bislang gibt es in den Rechtsvorschriften keine logisch korrekten Definitionen von Unfällen in der Schifffahrt, und ihre Arten und Bestandteile sind in der Literatur nicht untersucht worden. Die Ernennung von technischen Sachverständigen für Unfälle in der Schifffahrt erfolgt ohne ein einheitliches System von Konzepten und eine gemeinsame methodische Grundlage. Die Anforderungen an das Fachwissen sind in hohem Maße von externen Faktoren abhängig und variieren erheblich je nach Art des…mehr

Produktbeschreibung
Die juristische Technik der Begutachtung von Schifffahrtsunfällen lässt viel zu wünschen übrig. Bislang gibt es in den Rechtsvorschriften keine logisch korrekten Definitionen von Unfällen in der Schifffahrt, und ihre Arten und Bestandteile sind in der Literatur nicht untersucht worden. Die Ernennung von technischen Sachverständigen für Unfälle in der Schifffahrt erfolgt ohne ein einheitliches System von Konzepten und eine gemeinsame methodische Grundlage. Die Anforderungen an das Fachwissen sind in hohem Maße von externen Faktoren abhängig und variieren erheblich je nach Art des Gerichtsverfahrens, in dem die Sachverständigenuntersuchungen durchgeführt werden. Diese Unzulänglichkeiten haben bisher verhindert, dass das technische Fachwissen über Wasserunfälle in der Praxis zu einem praktischen und wirksamen Instrument der Wahrheitsfindung wurde. Die Lösung der oben genannten und damit zusammenhängenden Fragen ist eines der Ziele der Forschung in diesem Bereich.
Autorenporträt
A.A. Maxurov est professeur, auteur d'environ 700 ouvrages scientifiques, militant des droits de l'homme et lauréat de prix européens et internationaux.