Die Forderung der gleichberechtigten, gesellschaftlichen Teilhabe für alle, hat spätestens seit der Begriffseinführung der Integration Bestand. Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die gesellschaftliche Teilhabe mittels des Begriffs der Inklusion in Deutschland rechtsverbindlich verankert. Trotz dieser gesetzlichen Regelung ist die tatsächliche Umsetzung der Inklusion in der Realität oftmals nicht annähernd gegeben. Auch heute noch sind Menschen mit (geistiger) Behinderung im besonderen Maße von Ausgrenzung und Diskriminierung betroffen. Aus diesem Grunde untersucht die vorliegende Arbeit, inwiefern eine Öffnung der drei exemplarisch ausgewählten Sportverbände im Hinblick auf die Grundannahmen der Inklusion erfolgen konnte. Abschließend stellt sich die Frage, ob Inklusion in allen gesellschaftlichen Ebenen und Bereichen umgesetzt werden kann und muss. Die Aufgaben der Sozialen Arbeit werden unter den Aspekten der Selbstbestimmung, Assistenz und Empowermentdargestellt.