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Die Notwendigkeit der Teilnahme des Staatsanwalts an der Verhandlung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten vor den Arbitragegerichten ergibt sich aus der Notwendigkeit, das öffentliche Interesse der juristischen Personen, der Subjekte der Russischen Föderation, der Gemeinden und der Privatpersonen, die am Arbitrageverfahren teilnehmen, zu schützen.Bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten vor den Schiedsgerichten nimmt der Staatsanwalt die Rolle eines Verfahrensklägers ein, sein Interesse liegt in der rechtmäßigen und gerechten Rechtsfindung. Dabei ist die Rechtsposition des Staatsanwalts in…mehr

Produktbeschreibung
Die Notwendigkeit der Teilnahme des Staatsanwalts an der Verhandlung verwaltungsrechtlicher Streitigkeiten vor den Arbitragegerichten ergibt sich aus der Notwendigkeit, das öffentliche Interesse der juristischen Personen, der Subjekte der Russischen Föderation, der Gemeinden und der Privatpersonen, die am Arbitrageverfahren teilnehmen, zu schützen.Bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten vor den Schiedsgerichten nimmt der Staatsanwalt die Rolle eines Verfahrensklägers ein, sein Interesse liegt in der rechtmäßigen und gerechten Rechtsfindung. Dabei ist die Rechtsposition des Staatsanwalts in verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten für das Gericht nicht bindend, was bedeutet, dass der Staatsanwalt durch seine Parteizugehörigkeit zu den Streitigkeiten einen zusätzlichen fachlichen Standpunkt einbringt, in den Schutz der öffentlichen und privaten Interessen eintritt, was eine wichtige Rolle spielt.
Autorenporträt
A.A. Maxurov est professeur, auteur d'environ 700 ouvrages scientifiques, militant des droits de l'homme et lauréat de prix européens et internationaux.