Der Ausbau qualifizierter Teilzeitarbeit ist sowohl aus beschäftigungs- als auch aus gleichstellungspolitischen Gründen zu einem arbeitsmarktpolitischen Schlüsselkonzept geworden. Da nationale Ansätze heute aber bestenfalls vorläufige Antworten bieten können, erscheint es um so dringlicher, Klarheit über die supranationalen Handlungsmöglichkeiten zu gewinnen. Die Autorin untersucht daher, welchen Beitrag die Richtlinienentwürfe der EG-Kommission über bestimmte, sogenannte atypische Arbeitsverhältnisse im Falle ihrer Verabschiedung zum Ausbau qualifizierter Teilzeitarbeit leisten könnten, und welche politischen und rechtlichen Gründe für das Unterbleiben ihrer Verabschiedung verantwortlich sind. Dazu vergleicht sie im ersten Teil der Arbeit umfassend die arbeits-, sozial und steuerrechtlichen sowie die kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen von Teilzeitarbeit in England und in der Bundesrepublik. Ausgehend von der auf diese Weise gewonnenen Beurteilungsgrundlage analysiert und bewertet sie sodann im zweiten Teil die mittlerweile mehr als zwölfjährigen Regelungsbestrebungen der Europäischen Gemeinschaft.