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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: HS Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Relevanz des Telekommunikationsrechts für den Rundfunk Gemäß der gesetzlichen Definition des § 3 Ziff. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) versteht man unter ,,Telekommunikation" den ,,technischen Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art in Form von Zeichen, Sprache, Bildern, Tönen mittels Telekommunikationsanlagen."…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1, Ludwig-Maximilians-Universität München (Sozialwissenschaftliche Fakultät), Veranstaltung: HS Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Relevanz des Telekommunikationsrechts für den Rundfunk Gemäß der gesetzlichen Definition des § 3 Ziff. 13 Telekommunikationsgesetz (TKG) versteht man unter ,,Telekommunikation" den ,,technischen Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art in Form von Zeichen, Sprache, Bildern, Tönen mittels Telekommunikationsanlagen." Da beim Rundfunk die Distanzübermittlung von Informationen verschiedener Art eine determinierende Größe in der Definition des Rundfunks1 darstellt, ergibt sich, daß das Telekommunikationsrecht viele Aspekte beinhaltet, die für den Rundfunk relevant sind. ,,Telekommunikation erfaßt den Austausch von Informationen durch Transport über gewisse Entfernungen mit Hilfe von technischen Mitteln. Betroffen ist nur die technische Seite des Übertragungsvorgangs. Die Inhalte der übertragenen Nachrichten unterfallen dagegen nicht dem Telekommunikationsbegriff."2 Das Telekommunikationsrecht als solches gibt die ordnungspolitischen Vorstellungen des Gesetzgebers für den Bereich des Telekommunikationswesens in einem rechtlich verbindlichen Rahmen wieder. In den letzten Jahren nahm der Telekommunikationsmarkt immer größere Ausmaße an3. Jetzt schon ist er eines der größten Dienstleistungssegmente4 und weitet sich aufgrund immer stärkere Computer und bessere Software stetig aus. Die immense Ausweitung des Feldes der Telekommunikation hatte zur Folge, daß der Gesetzgeber reagieren mußte und es zu grundlegenden strukturellen Veränderungen auf diesem Sektor kam. Das TKG, welches am 01.08.1996 in Kraft trat, führte (zunächst mit einer Ausnahme beim Sprachtelefondienst) zu einer vollständigen Liberalisierung des Marktes. Auch in vielen rundfunk - relevanten Teilen hatte diese Novellierung diverse Veränderungen zur Folge. Ich werde zunächst einen knappen Überblick über die Entwicklung des Telekommunikationsrechts in Deutschland geben, sodann die Organisation und die Zuständigkeiten im Telekommunikationsrecht näher beschreiben. Dann der Frage nachgehen, wer Telekommunikationsanlagen betreiben / errichten darf, die Grundzüge der Frequenzverwaltung erläutern und den rundfunkrechtlich interessanten Aspekt der ,,Abhöranlagen" im TKG beleuchten.1 ,,...fernmeldetechnische Verbreitung..." Herrmann, S. 12.2 Holznagel u.a., S.18.3 Mobilfunk, Paging, Datendienste, Satellitenkommunikation, Video-on-Demand, Pay-TV...4 Umfang Telekommunikationsdienstleistungen weltweit 1300 Mrd. DM jährlich (1999).
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