Die Entstehung von "virtuellen Arztpraxen" hat in einigen Ländern eine rechtspolitische Diskussion entfacht. Telemedizin und Gesundheitsversorgung im Internet sind durch eine gewisse Distanz zwischen den handelnden Personen gekennzeichnet. Sie umfassen Gesundheitsdienstleistungen wie Diagnose, Therapie, Forschung, Prävention, etc. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln. Mit dem Wortlaut nationaler Rechtslagen, die unter anderem eine persönliche und unmittelbare Ausübung des Arztberufes vorsehen, sind telemedizinische Verfahren oft nicht vereinbar. Doch wie sieht es mit den EU- Bestimmungen zu diesem Thema aus? Schließlich genießt das Unionsrecht Vorrang vor dem nationalen Recht. Welche Rechtsnormen sind anwendbar, wenn man medizinischen Rat via Internet einholt oder Medikamente auf diesem Weg bezieht?