Das Werk widmet sich dem exemplarischen Stellenwert des Modells "politischer Herrschaft" bei Aristoteles. Dieses vermag auch für aktuelle Herausforderungen kritische Impulse zu liefern, etwa angesichts der fortschreitenden Dominanz technisch-ökonomischer Paradigmen über politische Verantwortlichkeit.
Teil 1 erläutert den Zusammenhang zwischen dem aristotelischen Verständnis "politischer Herrschaft" und der wechselseitigen Anerkennung gleicher und freier Bürger, der für die gesamte republikanische Tradition prägend wirkte. Politische Praxis bleibt darin jedoch vom neuzeitlichen Verständnis unbedingter Freiheit unterschieden. In seiner Rezeption durch Thomas von Aquin löst dieses Modell politischer Vernunft die wesentliche Ungleichheit sozialer Rollen mittelalterlicher Ordnung ab. Teil 2 skizziert die Konfrontation aristotelischer Teleologie mit der neu aufgebrochenen Perspektive der Geschichtlichkeit menschlicher Praxis, die zahlreiche Umformungen, institutionelle Rückschläge, aber auch Aufbrüche in die Moderne hervorbringt. Entscheidende Bedeutung kommt dabei dem Stellenwert des thomasischen "Gesetzes" zu.
Das Werk wendet sich an Studierende, Lehrende und Interessierte aus den Bereichen Philosophie, Rechtswissenschaften und Theologie.
Teil 1 erläutert den Zusammenhang zwischen dem aristotelischen Verständnis "politischer Herrschaft" und der wechselseitigen Anerkennung gleicher und freier Bürger, der für die gesamte republikanische Tradition prägend wirkte. Politische Praxis bleibt darin jedoch vom neuzeitlichen Verständnis unbedingter Freiheit unterschieden. In seiner Rezeption durch Thomas von Aquin löst dieses Modell politischer Vernunft die wesentliche Ungleichheit sozialer Rollen mittelalterlicher Ordnung ab. Teil 2 skizziert die Konfrontation aristotelischer Teleologie mit der neu aufgebrochenen Perspektive der Geschichtlichkeit menschlicher Praxis, die zahlreiche Umformungen, institutionelle Rückschläge, aber auch Aufbrüche in die Moderne hervorbringt. Entscheidende Bedeutung kommt dabei dem Stellenwert des thomasischen "Gesetzes" zu.
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