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In Medienunternehmen ist die Beteiligung der Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufgrund des Tendenzschutzes vielfach eingeschränkt. Grund hierfür ist die besondere Stellung der Medienunternehmen bei der öffentlichen Meinungsbildung. Die geistig-ideelle Zielsetzung dieser Unternehmen darf nicht durch Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats beeinflußt werden. Im Gegensatz zu privaten Medienunternehmen fehlt im öffentlich-rechtlichen Bereich eine einheitliche Tendenzschutzregelung. Die Arbeit befaßt sich mit den unterschiedlichen Tendenzschutzregelungen im rundfunkrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
In Medienunternehmen ist die Beteiligung der Interessenvertretung der Arbeitnehmer aufgrund des Tendenzschutzes vielfach eingeschränkt. Grund hierfür ist die besondere Stellung der Medienunternehmen bei der öffentlichen Meinungsbildung. Die geistig-ideelle Zielsetzung dieser Unternehmen darf nicht durch Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats beeinflußt werden. Im Gegensatz zu privaten Medienunternehmen fehlt im öffentlich-rechtlichen Bereich eine einheitliche Tendenzschutzregelung. Die Arbeit befaßt sich mit den unterschiedlichen Tendenzschutzregelungen im rundfunkrechtlichen Personalvertretungsrecht. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen der Regelungen für die einzelnen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Daneben geht die Verfasserin auf die Grundlagen des rundfunkrechtlichen Tendenzschutzes, die einzelnen Voraussetzungen für sein Eingreifen und die historische Entwicklung ein.
Autorenporträt
Die Autorin: Birgit Brandt wurde 1978 in Bad Soden geboren und studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mainz. Nach dem Ersten juristischen Staatsexamen im Jahr 2002 begann sie das Referendariat am Landgericht Mainz, das die Autorin 2004 mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen abschloß. Von 2005 bis 2007 war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Handelsrecht an der Universität Mainz tätig.
Rezensionen
"Mit der ungemein sorgfältigen, in dieser Zusammenstellung und Durchdringung der Materie ganz herausragenden Arbeit wird eine bislang sehr spürbare Lücke aufs beste ausgefüllt. Das Werk wird in Zukunft gewiss in keiner Rundfunk- und Personalratsbibliothek fehlen dürfen; ebenso wird die Kommentarliteratur zum BetrVG und Personalvertretungsrecht bei den vielfach bislang meist nur äusserst knapp behandelten Passagen diese grundlegende Arbeit einbeziehen müssen." (Albrecht Götz v. Olenhusen, Ufita - Archiv für Urheber- und Medienrecht)