54,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 6-10 Tagen
  • Gebundenes Buch

Nach der grundsätzlichen Anerkennung der Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen durch den BGH hat sich der juristische Diskurs von der Zulässigkeit hin zu den Grenzen der Testamentsvollstreckung verlagert. Insoweit bestehen weiterhin große Unsicherheiten. Insbesondere die Reichweite der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers im Kernbereich der Mitgliedschaft sowie die Frage, ob der Testamentsvollstrecker den Gesellschafter-Erben auch ohne dessen Zustimmung über die Mittel des Nachlasses hinaus persönlich verpflichten kann, werden je nach Beteiligungsart und…mehr

Produktbeschreibung
Nach der grundsätzlichen Anerkennung der Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen durch den BGH hat sich der juristische Diskurs von der Zulässigkeit hin zu den Grenzen der Testamentsvollstreckung verlagert. Insoweit bestehen weiterhin große Unsicherheiten. Insbesondere die Reichweite der Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers im Kernbereich der Mitgliedschaft sowie die Frage, ob der Testamentsvollstrecker den Gesellschafter-Erben auch ohne dessen Zustimmung über die Mittel des Nachlasses hinaus persönlich verpflichten kann, werden je nach Beteiligungsart und gesellschaftlicher Mitwirkungshandlung unterschiedlich beurteilt. Dies ist sowohl dogmatisch als auch in den praktischen Konsequenzen oftmals wenig überzeugend. Der Autor hat es sich zur Aufgabe gemacht, Umfang und Schranken der Testamentsvollstreckung im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht rechtsformübergreifend und in allgemeingültiger Weise zu bestimmen.
Autorenporträt
Mario Vallelonga hat Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld, der Universität zu Köln sowie der Università degli Studi di Verona (Italien) studiert. Im Anschluss an die Zweite Juristische Staatsprüfung arbeitete er als Rechtsanwalt und war promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Zivilprozessrecht der FernUniversität in Hagen tätig.