Das Vermögen deutscher Privathaushalte liegt insbesondere in den Händen älterer Menschen. Hieraus ergeben sich beträchtliche Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in den kommenden Jahren. Im Rahmen des Estate Plannings unterstützen Banken schon seit einigen Jahren besonders vermögende Kunden bei der Planung ihrer Vermögensnachfolge, ihres Vermögensübertrags, und ihrer Vermögenserhaltung über den Tod hinaus. Lange Zeit war es in diesem Zusammenhang umstritten, ob Banken als Testamentsvollstrecker fungieren dürfen. Durch die Einführung des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes am 01. Juli 2008 sind diese Unsicherheiten jedoch weitgehend beseitigt. Hierdurch erschließt sich für Banken ein neues, wirtschaftlich hochinteressantes Geschäftsfeld, dessen Chancen und Risiken in dieser Arbeit erörtert werden.
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