Tragendes Prinzip des deutschen wie des spanischen Erbrechts ist die Testierfreiheit. Diese wird durch das Pflichtteilsrecht eingeschränkt, welches den nächsten Angehörigen eine Mindestteilhabe am Nachlass sichert. Das Pflichtteilsrecht ist in Deutschland seit der Schaffung des BGB immer wieder Stoff hitziger Diskussionen gewesen. Auch der Gesetzgeber hat sich des Öfteren mit diesem Thema beschäftigt, doch erst am 01.01.2010 trat ein reformiertes Pflichtteilsrecht in Kraft. Ziel dieser Untersuchung ist es, herauszuarbeiten, inwieweit neue Impulse für die in Deutschland immer noch fortbestehende Reformdiskussion gewonnen werden können. Dies soll anhand eines Vergleichs des spanischen mit dem deutschen Recht erfolgen. Da immer mehr Deutsche Ferienimmobilien in Spanien besitzen und häufig vor dem Problem stehen, inwiefern der Auslandsbezug hier eine Rolle spielt, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Immobilienerbschaften.