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In dieser Erlass-Sammlung sind die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen vereint, welche im Kommunikations- und Medienrecht relevant sind. Abgedruckt sind (teilweise mit Verordnung): Bundesverfassung, Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten (mit dazu gehörenden Richtlinien), Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, Datenschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Markenschutzgesetz (mit Nizza-Klassen), Wappenschutzgesetz, Weisung zu Firmennamen, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Grundsätze der Lauterkeitskommission, Bundesgesetz über Radio…mehr

Produktbeschreibung
In dieser Erlass-Sammlung sind die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen vereint, welche im Kommunikations- und Medienrecht relevant sind. Abgedruckt sind (teilweise mit Verordnung): Bundesverfassung, Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten (mit dazu gehörenden Richtlinien), Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung, Datenschutzgesetz, Urheberrechtsgesetz, Markenschutzgesetz (mit Nizza-Klassen), Wappenschutzgesetz, Weisung zu Firmennamen, Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Grundsätze der Lauterkeitskommission, Bundesgesetz über Radio und Fernsehen sowie Geschäftsreglemente von Presserat, SLK und UBI. Auszugsweise sind abgedruckt: EMRK, Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht, Strafgesetzbuch, Militärstrafgesetzbuch, Bankengesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung. Das Buch richtet sich an Journalistinnen und Journalisten, Mitarbeiter in der Rechtsabteilung von Medienhäusern oder Verbänden, Mitarbeiter in Kommunikations- und Werbeagenturen, Kulturschaffende, Medienrechtler und Personen in Ausbildung. Ein Nummernsystem erleichtert das schnelle Auffinden des gesuchten Erlasses.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Nicolas Schwarz: Nicolas Schwarz praktiziert als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Zürich und berät und vertritt Klienten unter anderem auch im Kommunikations- und Medienrecht. Bevor er 2000 das Anwaltspatent erlangt hat, war er als Gerichtsschreiber an einem zürcherischen Bezirksgericht tätig und studierte in Zürich und Chicago Rechtswissenschaft.