May 2009 sees the 60th anniversary of the adoption of the Basic Law (Constitution) of the Federal Republic of Germany. To mark this occasion, the Foundation is publishing two keynote speeches which Theodor Heuss delivered before the Parliamentary Council. His opening speech on 9th September 1948 and his final speech on 8th May 1949 are key markers for his active commitment to the work of this constituent assembly. An essay by Prof. Jutta Limbach, former President of the Federal Constitutional Court, completes the volume.
Im Mai 2009 jährt sich zum sechzigsten Mal die Verabschiedung des Grundgesetzes. Aus Anlass dieses Jubiläums gibt die Stiftung zwei zentrale Reden heraus, die Theodor Heuss vor dem Parlamentarischen Rat gehalten hat. Seine Eröffnungsrede am 9. September 1948 wie auch seine Abschlussrede am 8. Mai 1949 stehen als markante Eckpunkte für seine engagierte Tätigkeit in dieser verfassungsgebenden Versammlung. Der Band wird durch einen Essay von Prof. Dr. Jutta Limbach ergänzt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Im Mai 2009 jährt sich zum sechzigsten Mal die Verabschiedung des Grundgesetzes. Aus Anlass dieses Jubiläums gibt die Stiftung zwei zentrale Reden heraus, die Theodor Heuss vor dem Parlamentarischen Rat gehalten hat. Seine Eröffnungsrede am 9. September 1948 wie auch seine Abschlussrede am 8. Mai 1949 stehen als markante Eckpunkte für seine engagierte Tätigkeit in dieser verfassungsgebenden Versammlung. Der Band wird durch einen Essay von Prof. Dr. Jutta Limbach ergänzt.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 03.07.2009Schwäbische Goldzunge
Theodor Heuss und der Parlamentarische Rat 1948/49
Der deutsche Südwesten war im Parlamentarischen Rat besonders eloquent vertreten - zum einen mit dem Völkerrechtler Carlo Schmid für die SPD und Württemberg-Hohenzollern, zum anderen mit dem Publizisten und Politikwissenschaftler Theodor Heuss für die FDP und Württemberg-Baden. Dem Vorsitzenden der fünfköpfigen FDP-Fraktion kam in Bonn die Rolle des "Züngleins an der Waage" zu, weil CDU/CSU und SPD gleich stark mit je 27 Mitgliedern an den Beratungen teilnahmen. Heuss genoss die Funktion des "Waagscheißers" (Originalton), zumal er mit seiner enormen Bildung und seiner überragenden Formulierungsgabe zu protzen verstand. Zwei Glanzstücke aus der dritten und zehnten Sitzung des Plenums, dessen Akten und Protokolle Wolfram Werner schon 1996 komplett ediert hat, gibt die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes neu heraus.
In der Rede vom 9. September 1948 verteidigte Heuss die Weimarer Reichsverfassung (WRV) als "nicht schlecht", auch wenn man sie im Parlamentarischen Rat "geringreden" wolle: "Das ist so ein bisschen noch die Suggestion der Hitlerpropaganda, in der auch sehr viele von uns noch befangen sind." Die WRV sei nicht recht in Gang gekommen, "weil die Demokratie in Deutschland nicht erobert worden ist. Sie ist nach Deutschland gekommen im Augenblick - und das ist ja eine Banalität - der Niederlage." Am 8. Mai 1949 - vor der Verabschiedung des Grundgesetzes - erklärte er: "Die formalistischen, die Literaten-Demokraten wissen und werden beweisen, dass wir hier wesentlich Dummheiten gemacht haben. Sie belehren uns, dass die Entscheidungen der Demokratie in ihrer Natur auf Mehrheit und Minderheit, also auf Sieg und Niederlage abgestellt ist. Es darf in diesem Hause keiner besiegt worden sein." Daher bezweifelte er - nicht nur aus der Perspektive einer kleinen Partei verständlich -, dass mit einem "Zweiparteiensystem die deutschen Dinge zu meistern wären". Im Verlauf dieser Rede fielen dann die berühmten Worte, dass die Deutschen am 8. Mai 1945 "erlöst und vernichtet in einem gewesen" seien.
Ernst Wolfgang Becker, Chefeditor der Stuttgarter Ausgabe des Heuss-Nachlasses, stellt den beiden Quellen eine ausführliche Einleitung voran und eine üppige Kommentierung hinterher, in der manches wiederholt, anderes versteckt wird. Bekanntlich schlug Heuss gleich am 9. September 1948 für den zu bildenden Staat die Bezeichung "Bundesrepublik Deutschland" vor, die laut Beckers Kommentar die "Süddeutsche Sachverständigenkommission für eine deutsche Verfassung" bereits im Juli 1948 eingeführt habe. Hierüber hätte man in der Einleitung gern mehr gelesen. Stattdessen würdigt Jutta Limbach, von 1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, in einem launigen Essay das Wirken des FDP-Mannes im Parlamentarischen Rat.
Heuss habe sich nicht auf die Schiedsrichterrolle in den Meinungskämpfen beschränkt, sondern "im besonderen Maße auf die Stimmung und die Geisteshaltung der Mütter und Väter des Grundgesetzes" eingewirkt: "Die Atmosphäre war anfangs von Kleinmut und Niedergeschlagenheit geprägt." Später lockerte es sich auf, bis hin zum Spott des FDP-Stars, den - was Frau Limbach nicht erwähnt - die vier Mütter des Grundgesetzes zu spüren bekamen. Abschließend weist Frau Limbach das "Gerede vom verstaubten Grundgesetz" zurück: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe in den vergangenen Jahrzehnten dazu beigetragen, die Grundrechte mit Leben zu füllen und ein Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, "dass sie staatlichen Maßnahmen nicht wehrlos ausgesetzt sind".
RAINER BLASIUS
Theodor Heuss - Vater der Verfassung. Zwei Reden im Parlamentarischen Rat über das Grundgesetz 1948/49. Herausgegeben und bearbeitet von Ernst Wolfgang Becker. K. G. Saur Verlag, München 2009. 158 S., 19,95 [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Theodor Heuss und der Parlamentarische Rat 1948/49
Der deutsche Südwesten war im Parlamentarischen Rat besonders eloquent vertreten - zum einen mit dem Völkerrechtler Carlo Schmid für die SPD und Württemberg-Hohenzollern, zum anderen mit dem Publizisten und Politikwissenschaftler Theodor Heuss für die FDP und Württemberg-Baden. Dem Vorsitzenden der fünfköpfigen FDP-Fraktion kam in Bonn die Rolle des "Züngleins an der Waage" zu, weil CDU/CSU und SPD gleich stark mit je 27 Mitgliedern an den Beratungen teilnahmen. Heuss genoss die Funktion des "Waagscheißers" (Originalton), zumal er mit seiner enormen Bildung und seiner überragenden Formulierungsgabe zu protzen verstand. Zwei Glanzstücke aus der dritten und zehnten Sitzung des Plenums, dessen Akten und Protokolle Wolfram Werner schon 1996 komplett ediert hat, gibt die Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes neu heraus.
In der Rede vom 9. September 1948 verteidigte Heuss die Weimarer Reichsverfassung (WRV) als "nicht schlecht", auch wenn man sie im Parlamentarischen Rat "geringreden" wolle: "Das ist so ein bisschen noch die Suggestion der Hitlerpropaganda, in der auch sehr viele von uns noch befangen sind." Die WRV sei nicht recht in Gang gekommen, "weil die Demokratie in Deutschland nicht erobert worden ist. Sie ist nach Deutschland gekommen im Augenblick - und das ist ja eine Banalität - der Niederlage." Am 8. Mai 1949 - vor der Verabschiedung des Grundgesetzes - erklärte er: "Die formalistischen, die Literaten-Demokraten wissen und werden beweisen, dass wir hier wesentlich Dummheiten gemacht haben. Sie belehren uns, dass die Entscheidungen der Demokratie in ihrer Natur auf Mehrheit und Minderheit, also auf Sieg und Niederlage abgestellt ist. Es darf in diesem Hause keiner besiegt worden sein." Daher bezweifelte er - nicht nur aus der Perspektive einer kleinen Partei verständlich -, dass mit einem "Zweiparteiensystem die deutschen Dinge zu meistern wären". Im Verlauf dieser Rede fielen dann die berühmten Worte, dass die Deutschen am 8. Mai 1945 "erlöst und vernichtet in einem gewesen" seien.
Ernst Wolfgang Becker, Chefeditor der Stuttgarter Ausgabe des Heuss-Nachlasses, stellt den beiden Quellen eine ausführliche Einleitung voran und eine üppige Kommentierung hinterher, in der manches wiederholt, anderes versteckt wird. Bekanntlich schlug Heuss gleich am 9. September 1948 für den zu bildenden Staat die Bezeichung "Bundesrepublik Deutschland" vor, die laut Beckers Kommentar die "Süddeutsche Sachverständigenkommission für eine deutsche Verfassung" bereits im Juli 1948 eingeführt habe. Hierüber hätte man in der Einleitung gern mehr gelesen. Stattdessen würdigt Jutta Limbach, von 1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, in einem launigen Essay das Wirken des FDP-Mannes im Parlamentarischen Rat.
Heuss habe sich nicht auf die Schiedsrichterrolle in den Meinungskämpfen beschränkt, sondern "im besonderen Maße auf die Stimmung und die Geisteshaltung der Mütter und Väter des Grundgesetzes" eingewirkt: "Die Atmosphäre war anfangs von Kleinmut und Niedergeschlagenheit geprägt." Später lockerte es sich auf, bis hin zum Spott des FDP-Stars, den - was Frau Limbach nicht erwähnt - die vier Mütter des Grundgesetzes zu spüren bekamen. Abschließend weist Frau Limbach das "Gerede vom verstaubten Grundgesetz" zurück: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts habe in den vergangenen Jahrzehnten dazu beigetragen, die Grundrechte mit Leben zu füllen und ein Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, "dass sie staatlichen Maßnahmen nicht wehrlos ausgesetzt sind".
RAINER BLASIUS
Theodor Heuss - Vater der Verfassung. Zwei Reden im Parlamentarischen Rat über das Grundgesetz 1948/49. Herausgegeben und bearbeitet von Ernst Wolfgang Becker. K. G. Saur Verlag, München 2009. 158 S., 19,95 [Euro].
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Wie eloquent Theodor Heuss sich im Bonner Parlamentarischen Rat zu äußern pflegte, kann Rainer Blasius anhand der zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes herausgegebenen Reden aus dem Umkreis der Verfassungsgebung nachvollziehen, zwei "Glanzstücke", wie er findet. Von Ernst Wolfgang Beckers Einleitung und Kommentierung hätte Blasius sich allerdings mehr erwartet. Jutta Limbachs ebenfalls im Band enthaltenen Essay über Heuss' Wirken im Parlamentarischen Rat findet er offensichtlich etwas zu "launig".
© Perlentaucher Medien GmbH
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