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Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,00, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar: ¿Klassiker der Kriminologie¿, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Jahren 2003 und 2004 publizierte Baron zwei Forschungsarbeiten, in denen er anhand des gleichen Datensatzes zwei verschiedene theoretische Ansätze zu Erklärung kriminellen Verhaltens untersucht: Zum einen Gottfredsons und Hirschis allgemeine Kriminalitätstheorie (GTC), zum anderen Agnews allgemeine Straintheorie (GST). Die Arbeit untersucht…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15,00, Universität Hamburg (Fakultät für Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar: ¿Klassiker der Kriminologie¿, Sprache: Deutsch, Abstract: In den Jahren 2003 und 2004 publizierte Baron zwei Forschungsarbeiten, in denen er anhand des gleichen Datensatzes zwei verschiedene theoretische Ansätze zu Erklärung kriminellen Verhaltens untersucht: Zum einen Gottfredsons und Hirschis allgemeine Kriminalitätstheorie (GTC), zum anderen Agnews allgemeine Straintheorie (GST). Die Arbeit untersucht die Ergebnisse der beiden Studien und erarbeitet auf deren Grundlage einen Vorschlag für eine Integration beider Theorien. Zu beiden Theorien gibt es eine Vielzahl von empirischen Studien und beide Theorien finden in diesen häufig empirische Unterstützung. Jedoch können beide Theorien jeweils nur einen Teil der Kriminalität erklären und es bleiben bei beiden Theorien auch in bestimmten Einzelfragen Unklarheiten über bestimmte Zusammenhänge. So macht die GTC beispielsweise keine Aussage darüber, warum selbst Personen mit geringer Selbstkontrolle nicht dauerhaft kriminell sind (fehlt es ihnen vielleicht an der Motivation sich kriminell zu verhalten?). In Hinblick darauf scheint die GTC noch weiterzuentwickeln und zu modifizieren zu sein, was unter Umständen durch die Berücksichtigung von ¿strain-Variablen¿ erfolgen könnte. Auf der anderen Seite liefert die GST nur ungenaue Begründungen dafür, warum selbst Personen, die unter starkem Druck leiden, auf diesen nicht automatisch mir kriminellem Verhalten reagieren (sind sie vielleicht aufgrund einer hohen Selbstkontrolle daran gehindert?).